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Alkoholisierte E-Scooter-Fahrer mussten zur Blutprobe

ID: 2204931

(ots) - Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im
Straßenverkehr kommen auf zwei E-Scooter-Fahrer im Alter von 27 und
33 Jahren zu. Sie waren in der Nacht zu Dienstag, 10. September 2019,
um 01.25 Uhr, auf der Endenicher Straße von einer Polizeistreife der
Bonner City-Wache kontrolliert worden. Dabei stellte sich heraus,
dass beide Männer unter Alkoholeinwirkung standen. Die Alko-Tests
ergaben Wert von 1,3 und 1,4 Promille. Die Beiden mussten die Beamten
zur Wache begleiten, dort wurden ihnen von einem Arzt Blutproben
entnommen. Nach der Anzeigenerstattung konnten sie die Wache an der
Bornheimer Straße wieder verlassen.

Für E-Scooter ist gelten die gleichen Promillegrenzen und
Konsequenzen wie für Autofahrer.

Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 einen
Elektroroller fährt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Wer
erwischt wird, zahlt ein Bußgeld (in der Regel 500 Euro). Hinzu
kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Ab 1,1 Promille ist das Fahren generell eine Straftat. Die bringt
dem Fahrer eine Geld- oder Freiheitsstrafe ein. Außerdem wird die
Fahrerlaubnis eingezogen.

Achtung: Bei auffälligem Fahrverhalten oder einem Unfall kann
bereits ab 0,3 Promille Ihr Führerschein in Gefahr sein.

0,0 Promille für Fahranfänger Ein absolutes Alkoholverbot besteht
für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21
Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro
Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein
Aufbauseminar verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre
verlängert.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Webseite der
Bonner Polizei:
https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass




Rückfragen bitte an:





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Datum: 10.09.2019 - 08:26 Uhr
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