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Worms - Sichtung von sog. "Killerclowns" / Erschrecken kann Straftat darstellen

ID: 2206128

(ots) - In den vergangenen Tagen wurden der Polizei Worms
insgesamt drei Sichtungen eines so genannten "Killerclowns" gemeldet.
Die Betroffenen, darunter auch Kinder, können die beobachtete Person
wie folgt beschreiben:

ca. 1,70 Meter groß, bekleidet mit einem Clownskostüm, dunkel im
Gesicht angemalt, trug eine dunkelrote Perücke sowie eine rote Nase.

In allen Fällen habe die gesichtete Person zunächst den
Betroffenen aus einer bestimmten Entfernung zugewunken und sei dann
geflüchtet. Verletzt wurde glücklicherweise bisher niemand. In jedem
der genannten Fälle verliefen sofort eingeleitete polizeiliche
Fahndungsmaßnahmen erfolglos.

Die Polizei Worms möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass
es sich bei den "Killerclowns" keinesfalls um einen Spaß handelt.
Beim Maskieren verläuft die Grenze zwischen reinem Erschrecken und
einem direkten Angriff fließend. Ein schlechter Scherz kann
Konsequenzen im Bereich von Ordnungswidrigkeiten oder auch
Strafanzeigen nach sich ziehen. Hinzu kommen die Angstzustände der
Opfer, welche beispielsweise zu Unfällen führen können.

Hinweise, wie Sie sich bei einer Sichtung Verhalten sollten,
finden Sie in der nachfolgenden Pressemeldung des Landeskriminalamtes
Rheinland-Pfalz:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/29763/3464603

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird
gebeten sich mit der Polizei Worms unter der Rufnummer 06241/852-0 in
Verbindung zu setzen.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Worms

Telefon: 06241 852-116
www.polizei.rlp.de/pd.worms

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Worms, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 11.09.2019 - 13:53 Uhr
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