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Ermittlungen wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt u.a.

ID: 2206274

(ots) -
In einem besonders umfangreichen Ermittlungsverfahren, das die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf gemeinsam mit der Sonderkommission
"Limes" beim Hauptzollamt Krefeld und der Steuerfahndung
Düsseldorf führt, kam es am 10. September 2019 zu einem Großeinsatz.
Betroffen waren Beschuldigte und Unternehmen aus der Baubranche
vornehmlich am Niederrhein und im Ruhrgebiet.

Hintergrund ist ein bekanntes, den Wettbewerb schädigendes
Kriminalitätsphänomen, welches auch als Kettenbetrug bezeichnet wird.
Dabei verkaufen sog. Servicefirmen Rechnungen, denen keine Leistung
zugrunde liegt bzw. lag (Scheinrechnungen). Die Rechnungsbeträge
werden als Kosten verbucht. Hierdurch werden finanzielle Mittel
generiert, die es ermöglichen, "Schwarzarbeiter" zu beschäftigen.
Dabei werden oft mehrere Unternehmen beteiligt
("hintereinandergeschaltet"), um die Verantwortlichkeiten zu
verschleiern. Die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird zu
Unrecht als Vorsteuer geltend gemacht. Die Schäden liegen oft im
Millionenbereich.

Vorliegend besteht der Verdacht, dass seit 2014 mindestens sechs
so genannte Servicefirmen sog. Abdeckrechnungen mit einem Volumen von
mehr als 25 Mio. Euro verkauften. Nach derzeitigen Schätzungen könnte
der steuerliche Schaden bei über 4,5 Mio. Euro und der
sozialversicherungsrechtliche Schaden (Schwarzarbeit) bei 7,5 Mio.
Euro liegen. Die Ermittlungen konzentrieren sich lokal auf die
Gebiete Niederrhein und Ruhrgebiet. 78 Objekte wurden von mehr als
600 Zöllnerinnen und Zöllnern sowie 140 Steuerfahnderinnen und
Steuerfahndern unter Beteiligung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
durchsucht. Das Verfahren richtet sich bisher gegen 25 Beschuldigte.
Zudem wurde Vermögen in erheblicher Höhe beschlagnahmt.

Derzeit dauert die Auswertung der zahlreich sichergestellten




Beweismittel in Datei- und Papierform an und wird voraussichtlich
mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Nach einer Güterabwägung zwischen dem Informationsinteresse der
Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten sowie
den Rechten der Unternehmen (Unschuldsvermutung) erfolgt keine
weitere Information. Zudem könnte die Mitteilung weiterer
Einzelheiten zu dem Sachverhalt das Ermittlungsverfahren erschweren
oder gar gefährden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das
Hauptzollamt Krefeld werden daher derzeit keine weiteren
Presseauskünfte erteilen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Dr. Horst
02151/850-14001

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Datum: 11.09.2019 - 15:42 Uhr
Sprache: Deutsch
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