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Bundespolizei vollstreckt gleich drei Haftbefehle gegen Straftäter

ID: 2206595

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle
aus Moskau am gestrigen Nachmittag wurde durch die Bundespolizei ein
52-Jähriger festgestellt, der gleich drei Mal zur Festnahme
ausgeschrieben war.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die
Reise des Deutschen am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht
Kempten (Allgäu) hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, weil er
gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen haben soll.
Der Mann hatte im Rahmen einer Verurteilung im November 2014 die
Auflage erhalten, sich regelmäßig die nächsten fünf Jahre bei dem für
ihn zuständigen Bewährungshelfer zu melden. Seit Januar 2019 soll er
dieser Pflicht nicht mehr nachgekommen sein. Außerdem hat die
Staatsanwaltschaft Kempten den Mann im März 2019 wegen des Verstoßes
gegen das Betäubungsmittelgesetz zu neun Monaten Freiheitsstrafe und
im Februar 2019 wegen Diebstahls zu vier Monaten Freiheitsstrafe
verurteilt. Anschließend wurde der in Immenstadt lebende Mann in die
Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verbracht, welche weitere Maßnahmen
einleitet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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Datum: 12.09.2019 - 11:16 Uhr
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