Trunkenheit im Verkehr
(ots) - Während der abendlichen Streifenfahrt in der
Rheinstraße in Bodenheim, am Freitag den 13.09.2019, kommt den
eingesetzten Beamten ein Fahrradfahrer ohne Beleuchtung entgegen.
Aufgrund dessen wird dieser einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Schnell wird klar, dass der in Bodenheim lebende 24-jährige Rumäne,
deutlich unter Alkoholeinfluss steht. Ein durchgeführter
Atemalkoholtest, welcher einen Wert von 2,29 Promille ergibt,
bescheinigt die absolute Fahruntüchtigkeit des Mannes. Gegen den
alkoholisierten Radfahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und eine Blutprobe
entnommen. Nach derzeitiger Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab
einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und
macht sich nach § 316 StGB strafbar.
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Datum: 14.09.2019 - 09:40 Uhr
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