Bochum / Hohe Promillewerte und Drogen - Bochumer Polizei stoppt zehn E-Scooter-Fahrer!
(ots) - Das Thema Elektro-Scooter, ein neues
Fortbewegungsmittel in unserer Stadt, steckt sicherlich noch in den
Kinderschuhen.
Schon häufiger haben wir darüber berichtet, dass wir das
Verkehrsgeschehen und die Entwicklungen rund um die E-Scooter
aufmerksam beobachten und konsequent bei Verstößen einschreiten.
Und dass das keine leeren Worthülsen sind, hat sich am
zurückliegenden Wochenende bestätigt!
So mussten wir allein zehnmal die Fahrt mit dem Elektro-Scooter
beenden, weil deren Benutzer unter Drogeneinfluss standen bzw.
alkoholisiert durch Bochum "rollten" - immer zur vorgerückten Stunden
weit nach Mitternacht.
So stoppten Polizeibeamte am heutigen 16. September, gegen 3 Uhr,
einen Rollerfahrer (32) an der Wattenscheider Straße in Bochum. Ein
Drogenvortest bei dem Bochumer verlief positiv, woraufhin eine
Blutprobe angeordnet wurde.
Auch einem 30-jährigen Bochumer musste heute eine Blutprobe
entnommen werden, weil er gegen 0.30 Uhr im Bereich des
Hauptbahnhofes augenscheinlich unter Drogeneinfluss unterwegs war.
Für gleich acht männliche Rollerfahrer (19/21/24/26/26/27/28/28)
war die Fahrt mit den kleinen Mietrollern schnell beendet, weil die
Beamten zum Teil sehr hohe Promillewerte festgestellt haben. So war
ein Hattinger (24) am 14. September, gegen 4 Uhr, auf der
Universitätsstraße mit knapp 1,2 Promille unterwegs -
lebensgefährlich!
Es scheint immer noch nicht bekannt zu sein, dass für
E-Scooter-Fahrer dieselben Promille-Grenzen gelten wie für
Autofahrer. Und da kann auch schon nach ein oder zwei Bier der
Führerscheinverlust drohen.
Hier zur Erinnerung die Promillegrenzen für Kraftfahrzeugführer:
Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei
keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in
aller Regel: 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in
Flensburg. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein
zurückgegeben.
Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer
trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt.
Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an.
Aber auch bei geringeren Promillewerten ab 0,3 Promille liegt
nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor,
wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt,
alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht
eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe.
Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird
aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht, sind es mindestens zwölf
Monate. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und
junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und
unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen
und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar
verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.
Wir plädieren grundsätzlich im Straßenverkehr auf gegenseitige
Rücksichtnahme.
"Achten Sie aufeinander, egal mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs
sind. Lassen Sie am Steuer bzw. Lenker die Finger von
Betäubungsmitteln bzw. Alkohol und fahren vorsichtig. Nicht immer ist
es richtig, auf sein Recht zu pochen. Wichtiger ist doch, dass wir
alle sicher und gesund zu Hause ankommen - auch mit den kleinen
E-Scootern!"
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Pressestelle
Volker Schütte
Telefon: 0234-909 1021
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/
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Datum: 16.09.2019 - 14:31 Uhr
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