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Nach Wohnhausbrand: 13-Jähriger steht unter dringendem Verdacht

ID: 2209939

(ots) - Zu dem Brand eines leerstehenden Hauses an der
Bohmter Straße in Haldem wurden Feuerwehr und Polizei am
Montagnachmittag gerufen. Verletzt wurde durch das Feuer niemand.
Dank der Aufmerksamkeit des Hausmeisters der nahegelegenen
Grundschule konnte die Polizei die Ursache für das Feuer schnell
klären. Ein 13-Jähriger steht unter dem dringenden Verdacht, in
Begleitung eines gleichaltrigen Freundes, in dem Haus gezündelt zu
haben. Der Schüler räumte in einer späteren Anhörung den Vorwurf ein.
Zuvor war das Duo dabei beobachtet worden, wie es in der
Bushaltestelle der Grundschule Toilettenpapier entzündete.

Der Hausmeister hatte die beiden in einer Jugendeinrichtung
wohnenden Schüler kurz vor dem Brand auf dem Grundstück bemerkt. Als
der Mann wenig später erneut die Anschrift passierte, traf er die
beiden 13-Jährigen in unmittelbarer Nachbarschaft an. Fast
gleichzeitig stiegen erste Rauchwolken aus dem Haus auf. Daraufhin
alarmierte der Mann die Polizei und forderte das Duo zum Bleiben auf.
Als die Beamten vor Ort ihre Ermittlungen aufnahmen, berichtete der
Hausmeister umgehend von seinen Beobachtungen. Die von den Polizisten
zur Rede gestellten Schüler bestritten zunächst eine Beteiligung an
dem Brand. Allerdings fanden die Beamten in deren Rücksäcke mehrere
Rollen Toilettenpapier, ein Feuerzeug sowie Grillanzünder.

Letztlich gaben die Schüler zu, in dem Haus gewesen zu sein. Dort
habe einer von ihnen das Toilettenpapier in Brand gesteckt. Als
plötzlich eine Stichflamme entstanden sei, so einer der Jungen, habe
er es vor Schreck fallen lassen. Als die Flammen auf dem Boden
schnell Nahrung gefunden hätten, sei man aus dem Haus gelaufen.

Die Polizei geht davon aus, ihre Ermittlungen zeitnah abschließen
zu können. Zunächst muss aber die Brandstelle noch genauer untersucht




werden. Die beiden Schüler sind mit ihren 13 Jahren noch nicht
strafmündig. Laut §19 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist schuldunfähig,
wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.




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Datum: 17.09.2019 - 12:24 Uhr
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