Stromdieb muss in Haft
(ots) -
Die Bundespolizei hat im Hauptbahnhof Osnabrück einen mit
Haftbefehl gesuchten 33-jährigen Stromdieb festgenommen. Der Mann
muss für rund zwei Wochen in Haft.
Der Mann wurde Dienstagabend von den Beamten überprüft, weil er
ohne Fahrschein mit dem Zug vom Bahnhof Dissen-Bad Rothenfelde nach
Osnabrück gefahren war.
Bei einer Überprüfung der Personalien des 33-jährigen Deutschen
stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag. Der 33-Jährige war wegen
Entziehung elektrischer Energie schuldig gesprochen worden. Aus
diesem Urteil musste er noch eine offene Geldstrafe in Höhe vom 260,-
Euro begleichen oder eine Restersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen
verbüßen. Weil er der Ladung zum Strafantritt nicht gefolgt war,
wurde er jetzt per Haftbefehl gesucht.
Da der 33-Jährige den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen
konnte, wurde er verhaftet und von den Bundespolizisten zur Verbüßung
der Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Angesichts des Schwarzfahrens erwartet den Mann außerdem ein
Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.09.2019 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2210558
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-BadBentheim
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Stromdieb muss in Haft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).