Auch OVG bestätigt Auflagen der Polizei Dortmund
(ots) - Lfd. Nr.: 1091
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am heutigen Freitag eine
Klage eines rechtsextremen Versammlungsanmelders gegen einen
Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei im Eilverfahren abgewiesen.
Der Anmelder hat daraufhin am Nachmittag vor dem
Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt. Das OVG Münster
hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in vollem
Umfang bestätigt. Damit ist der Auflagenbescheid der Polizei
bestandskräftig.
Es ist den Teilnehmern der Kundgebung untersagt, u. a. Parolen wie
"Dortmund-Dorstfeld Nazi-Kiez" oder "Nationalen Sozialismus erkämpfen
..." und gleichbedeutende Umgehungsformulierungen zu skandieren oder
auf Bannern zu zeigen.
Polizeipräsident Gregor Lange zeigte sich erfreut über die
Bestätigung der Rechtsauffassung der Dortmunder Polizei durch das OVG
Münster: "Wir setzen Recht und Ordnung mit Null Toleranz gegenüber
rechtsextremistischem Hass und verfassungsfeindlicher Hetze durch."
Siehe auch:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4381082
und
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4380585
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Datum: 20.09.2019 - 18:39 Uhr
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