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Polizei gibt Sicherheitstipps zu E-Scooter - Viele aufklärende Gespräche, aber auch Verstöße

ID: 2215509

(ots) -
Mit einem Informationsstand am Bochumer Hauptbahnhof haben am
heutigen 25. September, zwischen 8 und 14 Uhr, Polizisten der
Verkehrsunfallprävention E-Scooter-Nutzer und Interessierte
aufgeklärt. Weitere Beamte des Polizeipräsidiums überprüften an
diesem Tag zeitgleich rund um die City die elektrisch fahrenden
Roller.

Polizeihauptkommissarin Eva Waga-Paluch war mit ihren Kollegen in
der Bochumer Innenstadt unterwegs. Oberstes Ziel: Mit den Nutzerinnen
und Nutzern ins Gespräch zu kommen und die Verhaltensregeln deutlich
machen. Was ist erlaubt - was ist verboten. "In erster Linie wollen
wir aufklären und Sicherheitstipps geben", betonte die
Hauptkommissarin. Am Anfang der Fußgängerzone der Huestraße suchten
über 60 Bürgerinnen und Bürger den Kontakt zu den Beamten.

Die Regeln zur Benutzung eines E-Scooters sind hier in Kürze
zusammengefasst:

Wer einen E-Scooter nutzt, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Nebeneinander oder zu zweit auf einem Roller zu fahren, ist tabu,
genauso wie das Fahren auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder in
Parkanlagen.

Als Gedankenstütze kann man sagen: "Alles, was ein Radfahrer darf,
darf auch ein E-Scooter-Nutzer." Das bedeutet, wenn ein Radweg
ausgeschildert ist, muss dieser benutzt werden. Andernfalls muss man
auf der Straße weiter fahren.

Fahren unter Alkoholeinfluss oder mit berauschenden Mitteln ist
auch mit einem E-Scooter nicht erlaubt. Die Promillegrenzwerte liegen
hier gleich einem Kraftfahrzeugführer - nicht wie bei einem
Radfahrer. Zudem ist die Benutzung eines Mobiltelefons verboten.
Weiterhin rät die Polizei bei einer solchen Fahrt, einen Helm zu
tragen, um bei einem Sturz oder Unfall am Kopf geschützt zu sein.
Weitere Voraussetzungen und Regeln finden Sie im angehängten Flyer.

Am heutigen Tag wurden insgesamt 117 E-Scooter-Nutzer angehalten.




Davon haben elf Fahrer/-innen eine Ordnungswidrigkeit begangen. Neun
Verwarngelder wurden ausgesprochen - bei den meisten liegt eine
verbotswidrige Benutzung des Gehweges vor. In den anderen beiden
Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen unter anderem wegen eines
Handyverstoßes gefertigt.

In der Stadt wurden zeitgleich 47 Radfahrer/-innen kontrolliert.
Insgesamt kam es hier zu 22 Verkehrsverstößen (19 Verwarngelder -
davon elf Gehwegbenutzung und drei Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen -
davon zweimal Benutzung des Handys).

Einen außergewöhnlichen Einsatz gab es gegen 11.10 Uhr nahe des
Bahnhofes.

Ein E-Scooter-Fahrer beging gleich mehrere Verstöße:
verbotswidrige Benutzung des Gehweges, die Benutzung eines Handys
während der Fahrt und Missachten von Anhaltezeichen.

Der Mann fuhr mit einem elektrischen Roller auf dem Gehweg der
Wittener Straße stadtauswärts. Während der Fahrt hielt er ein
Mobiltelefon in der Hand. Die Polizisten beobachteten die
Ordnungswidrigkeiten und wollten den Mann daraufhin anhalten. Als der
Fahrer die Beamten sah, ignorierte er sämtliche Anweisungen und
setzte seine Fahrt fort. Plötzlich schmiss er den Roller zur Seite
und rannte davon. Mit einem hat er aber wohl nicht gerechnet: Die
Daten des angemeldeten Nutzers können über die Verleihfirma
angefordert werden.

Mit dem heutigen Einsatz ist PHK'in Waga-Paluch durchaus
zufrieden. Ihr Resümee: "Es waren weniger E-Scooter-Nutzer unterwegs,
als wir erwartet haben. In Gesprächen stellte sich heraus, dass die
Fahrerinnen und Fahrer doch sehr unbedacht und mit viel Unwissenheit
umherfahren. Somit haben wir unser Ziel, einige der Nutzer
aufzuklären, erreicht!"




Rückfragen bitte an:

Polizei Bochum
Pressestelle
Nicole Schüttauf
Telefon: 0234 909 1024
E-Mail: pressestelle.bochum(at)polizei.nrw.de
https://www.polizei.nrw.de/bochum/

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Datum: 25.09.2019 - 16:41 Uhr
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