Auf dem Weg zum Dienst - Alkoholisierter E-Scooter Fahrer angehalten - Blutprobe und Strafanzeige
(ots) - Sprichwörtlich über den Weg fuhr heute Morgen
(26.09.2019; 5.40 Uhr) ein offenkundig angetrunkener E-Scooter-Nutzer
zwei Polizeibeamten, die zur Frühschicht unterwegs waren.
Die Polizistin und der Polizist waren auf ihren Fahrrädern privat
auf dem Weg zum Frühdienst auf der Kasernenstraße in Richtung
Graf-Adolf-Straße unterwegs. An der Ampel Kasernenstraße/Benrather
Straße mussten die beiden bei "Rot" anhalten. Genau in diesem Moment
kreuzte von rechts der Benutzer eines E-Scooters den Weg der beiden
Beamten in Zivil. Er fuhr auf dem Gehweg de Kasernenstraße
(rechtsseitig) in gleicher Richtung. Dabei missachtete er die "rote"
Ampel an, der die beiden Polizisten standen und fuhr über die
Kreuzung. Dabei zeigte er deutliche Schlangenlinien und drohte zu
stürzen. Umgehend hielten die Beamten den 23-Jährigen aus
Kleinostheim an und sprachen ihn an. Der Mann konnte nur verzögert
auf die Ansprache reagieren und schwankte deutlich. Beim Abstellen
des E-Scooters hatte er offenkundig erhebliche Schwierigkeiten und in
der Atemluft war eine deutlich "Fahne" wahrzunehmen. Die
hinzugerufenen Kollegen stellten mit einem Atemalkoholvortest einen
Wert jenseits von einem Promille fest. Dem Kleinostheimer wurde eine
Blutprobe entnommen und das Führen von erlaubnispflichtigen
Fahrzeugen bis auf Weiteres untersagt. Den 23-Jährigen erwartet jetzt
ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens unter
Alkoholeinfluss.
In diesem Zusammenhang rät ihre Polizei:
Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge im Sinne der
eKeFV und des Straßenverkehrsgesetzes. Folglich gelten für
Elektrokleinstfahrzeuge dieselben Grenzwerte wie für alle anderen
Kraftfahrzeuge auch. Bedeutet: Wer unter Alkoholeinfluss einen
Elektroroller im öffentlichen Verkehrsraum führt, verliert unter
Umständen seine Fahrerlaubnis.
Rückfragen bitte (ausschließlich Journalisten) an:
Polizei Düsseldorf
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Fax: 0211-870 2008
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Datum: 26.09.2019 - 12:22 Uhr
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