Pressemeldung der Polizei Vechta vom 28.09.19
(ots) - Vechta - Fahndungserfolg nach
Ladendiebstahl Am Freitagnachmittag kommt es 14:00 Uhr zu einem
Ladendiebstahl bei einem Sportwarengeschäft an der Falkenrotter
Straße. Der Täter nimmt hierbei von einem Kleiderständer im
Außenbereich des Ladens eine Jacke und zieht diese an. Anschließend
reißt er das Preisschild ab und entfernt sich. Nach einer kurzen
Fahndung kann der Täter im Innenstadtbereich Vechtas durch die
alarmierte Polizei angetroffen treffen. Das Diebesgut wird
ausgehändigt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Lohne - Verkehrsunfall mit Sachschaden unter Alkoholeinfluss Am
Samstag, den 28.09.2019, gegen 00:30 Uhr, befuhr ein 35-jähriger
Lohner mit seinem Pkw die Wiesenstraße in Lohne aus Richtung Bruchweg
in Richtung Bakumer Straße. Vermutlich infolge nicht angepasster
Geschwindigkeit und dem Einfluss alkoholischer Getränke, fuhr er
zunächst über eine Verkehrsinsel, kam nach rechts von der Fahrbahn
ab, fuhr über eine Gartenmauer, lenkte den Pkw nach links über die
Fahrbahn in einen Metallzaun und fuhr gegen einen dahinterstehenden
Baum. Am Pkw entstand hoher Sachschaden. Da der Lohner unter dem
Einfluss alkoholischer Getränke stand (Alcomatentest: 2,04 Promille),
wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde
sichergestellt.
Damme - Verkehrsunfallflucht Im Zeitraum von Freitag, dem
27.09.2019, gegen 23:00 Uhr, bis Samstag, dem 28.09.2019, gegen 08:00
Uhr, befuhr eine bislang unbekannte Person mit ihrem Pkw den
Asternweg in Damme. Im Zuge dessen beschädigte sie den linksseitigen
Zaun, der sich auf dem Grundstück des Wohnhauses Nr. 31 befindet.
Anschließend entfernte sie sich vom Verkehrsunfallort ohne sich um
den entstandenen Sachschaden zu kümmern. Durch den Zusammenstoß wurde
der Zaun erheblich beschädigt. Hinweise auf einen Verursacher liegen
bislang nicht vor.
Lohne - Zwei Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis Gegen 02:25
Uhr hielt die Polizei Freitagnacht eine 23-jährige Lohnerin mit ihrem
Pkw am Windmühlenberg an. Diese konnte lediglich einen in Deutschland
nicht mehr gültigen moldawischen Führerschein vorzeigen, so dass
gegen sie ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet
wurde. Der Ehemann und Halter (31 J.) des Pkw saß hierbei auf dem
Beifahrersitz und ließ die Fahrt zu. Gegen ihn wurde daher ebenfalls
ein Strafverfahren eingeleitet.
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Telefon: 04441/943-0
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 28.09.2019 - 11:51 Uhr
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