Versammlungslage in der Dortmunder Nordstadt - OVG entscheidet zugunsten der Dortmun der Polizei
(ots) - Das OVG NRW hat für die Versammlung der Partei
"Die Rechte" am heutigen Montag, 30.09.2019, im Eilrechtsschutz eine
Entscheidung zugunsten der Polizei Dortmund getroffen. Darin hat das
OVG die vorausgegangene Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom Freitag
in dieser Sache aufgehoben. Beide Anträge der Partei "Die Rechte"
wurden abgewiesen.
Für die heutige Versammlung weist die Polizei darauf hin, dass
gegen jeden, der die Parole "Hier marschiert der Nationale
Widerstand" skandiert, Strafanzeigen gefertigt werden. Diese
erfolgen aufgrund eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz wegen des
Bezugs zur 2012 verbotenen Kameradschaft "Nationaler Widerstand
Dortmund". Ob darüber hinaus auch versammlungsrechtliche Maßnahmen
ergriffen werden, wird durch den Polizeiführer in der jeweiligen Lage
entschieden.
In dem gerichtlichen Verfahren ging es um die Frage, ob die
Polizei Dortmund unzulässigerweise durch einen rechtlichen Hinweis an
den Versammlungsleiter eine Regelung für Versammlung getroffen hat.
Dies hat das OVG verneint.
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Datum: 30.09.2019 - 18:21 Uhr
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