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Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl gegen jugendlichen Brandstifter

ID: 2218600

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am
gestrigen Montag wurde durch die Bundespolizei ein 17-Jähriger
festgestellt, der zur Festnahme wegen Brandstiftung eines
Kindesgartens ausgeschrieben war.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die
Reise des jungen Deutschen am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht
Mettmann hatte den Haftbefehl des Amtsgerichts Wuppertal wieder in
Vollzug gesetzt, weil der 17-Jährige gegen eine der Auflagen
verstoßen hatte. Das Amtsgericht Wuppertal hatte im November 2018
gegen den jungen Mann aufgrund sechsfachem Diebstahl sowie
Brandstiftung Untersuchungshaftbefehl angeordnet. Dieser wurde jedoch
außer Vollzug gesetzt, indem dem in Erkrath lebenden Jugendlichen
sechs Auflagen erlegt wurden, wie zum Beispiel regelmäßig die Schule
zu besuchen. Aufgrund seines Verstoßes gegen eine der Auflagen wurde
die Haftverschonung im Juli 2019 widerrufen. Des Weiteren hatte das
Amtsgericht Wuppertal den Mann zur Festnahme aufgrund eines weiteren
Untersuchungshaftbefehls ausgeschrieben. Hier soll der 17-Jährige im
Juli 2019 gemeinschaftlich versucht haben die Scheibe eines
Kindergartens mit einem Pflasterstein einzuwerfen, um in das Gebäude
einzudringen. Da dieser Versuch jedoch misslang, setzen die Täter
Kissen in Brand. Durch die Brandlegung wurde das Gebäude nahezu
völlig zerstört. Der Gesuchte wurde nach Ankunft aus Pristina dem
Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt
verbracht.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
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Datum: 01.10.2019 - 07:51 Uhr
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