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Hände weg vom Lenker von Autos, E-Scootern und Fahrrädern nach Biergenuss auf Oktoberfesten

ID: 2221892

(ots) - SR/ Bielefeld - Es ist die Zeit der Oktoberfeste
- für viele Besucher ohne den Genuss der ein oder anderen Maß Bier
kaum vorstellbar. Jedoch: Biertrinken und Autofahren vertragen sich
nicht! Daher: Hände weg vom Steuer nach einem bierreichen
Oktoberfest! Das gilt auch für Fahrräder und E-Scooter!

Jeder, der sich unter Alkoholeinfluss hinter das Steuer setzt,
gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere in große
Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden. Auch am Morgen nach
einer feucht-fröhlichen Feier ist der Restalkoholgehalt unter
Umständen noch so hoch, dass sich eine Autofahrt grundsätzlich
verbietet.

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei
keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in
aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Nach Ablauf des Fahrverbotes wird der Führerschein zurückgegeben.
Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer
trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt.
Auf Ausfallerscheinungen kommt es dabei nicht an. Aber auch bei
geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur
eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn
alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt,
alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht
eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe.
Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen. Wird
aufgrund des Alkohols ein Unfall verursacht sind es mindestens 12
Monate. Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und
junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und
unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen




und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird ein Aufbauseminar
verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert.

Da Alkohol sich bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein
Glas Alkohol zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können eine
eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von
Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und
Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein.

Auch für die neuen Verkehrsmittel E-Scooter gilt: Kein Alkohol!
Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

"Don`t drink an drive" gilt auch für Radfahrer! Ab 1,6 Promille
sind Sie als Fahrradfahrer absolut fahruntüchtig und begehen eine
Straftat! Die Folgen können Geldstrafe und Fahrerlaubnisentzug sein.

Die Polizei Bielefeld rät: Lassen Sie Ihr Fahrzeug von vornherein
stehen, wenn Sie Alkohol trinken wollen und steigen Sie auf Busse,
Bahnen oder Taxen um. Oder klären Sie bereits vor Fahrtantritt, wer
nüchtern bleibt.




Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Knut Packmohr (KP), Tel. 0521/545-3232
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3195
Dirk Trümper (DT), Tel. 0521/545-3222


E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

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Datum: 07.10.2019 - 12:19 Uhr
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