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Bundespolizei zieht insgesamtüber 5.000 Euro Geldstrafe am Flughafen Düsseldorf ein

ID: 2222037

(ots) - Bei der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrolle verschiedener Flüge wurden am Wochenende durch die
Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme
ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die
Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 5.428,48 Euro
verurteilt, die bei der Bundespolizei beglichen wurden.

Ein 41-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Istanbul
festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Essen den Mann zur
Festnahme wegen falscher Versicherung an Eides Statt ausgeschrieben
hatte. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 27 Tagen umgehen,
indem er die Geldstrafe in Höhe von 270,- Euro beglich.

Des Weiteren wurde ein 45-Jähriger im Rahmen der Ausreisekontrolle
nach Dubai kontrolliert. Dabei wurde der Untersuchungshaftbefehl des
Amtsgerichts Frankfurt wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln
festgestellt. Der niederländische Staatsangehörige soll bereits im
August 2017 bei seiner Einreise aus Nairobi 57 kg Khat in seinem
Reisegepäck mit sich geführt haben. Da er der Hauptverhandlung im
April 2018 unentschuldigt ferngeblieben war, wurde die U-Haft
angeordnet. Der Gesuchte wurde dem Haftrichter vorgeführt und
anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Außerdem konnte eine 35-jährige Deutsche festgestellt werden, die
von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Festnahme wegen Trunkenheit
im Straßenverkehr ausgeschrieben war. Die junge Frau konnte die
Geldstrafe in Höhe von 2.114,98 Euro zunächst nicht aufbringen.
Deshalb kontaktierte sie ihre Mutter, um die Summe auftreiben zu
können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank
der Mutter gelang ihr dies, da die Geldstrafe bei einer Polizeiwache
in Esslingen eingezahlt wurde. Dadurch konnte die Frau die
Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen doch noch umgehen.





Ebenfalls wurde bei einem Flug nach Istanbul ein 42-Jähriger
festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Duisburg mit einem
Haftbefehl gesucht wurde. Der türkische Staatsangehörige konnte die
Vollstreckung der Freiheitsstrafe aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis
von 39 Tagen verhindern und zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe
von 1.170,- Euro bei der Bundespolizei.

Bei der Ausreisekontrolle nach Madrid wurde ein 29-Jähriger
festgestellt, da er von der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Mann wurde
bereits im Juni 2018 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten
verurteilt. Der Verurteilte hatte bis zum 16. September Zeit die Haft
anzutreten. Da er dies jedoch nicht tat, wurde er per Haftbefehl
gesucht. Nach seiner Festnahme wurde der kosovarische
Staatsangehörige in die JVA eingeliefert.

Des Weiteren wurde ein 48-Jähriger im Rahmen der Einreisekontrolle
aus Basel kontrolliert. Dabei wurde der Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Amberg wegen Urkundenfälschung festgestellt. Der
russische Staatsangehörige konnte die Restfreiheitsstrafe von 120
Tagen umgehen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.873,50 Euro
beglich.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 07.10.2019 - 13:38 Uhr
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