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Häusliche Gewalt: 30-jähriger Ehemann darf Wohnung für zehn Tage nicht mehr betreten

ID: 2222437

(ots) - Weil er seine Ehefrau geschlagen haben soll, sprachen
Beamten der Polizeiwache Bad Godesberg am Montagabend einem
31-Jährigen ein zehntägiges Rückkehrverbot aus.

Um 19:40 Uhr war die Polizei über eine Auseinandersetzung in der
Wohnung der Eheleute in Bad Godesberg informiert worden. Dort, so der
bisherige Ermittlungsstand, soll der 31-Jährige seine 26-jährige
Ehefrau geschlagen und leicht verletzt haben. Bei Eintreffen der
alarmierten Beamten hatte der Tatverdächtige die Wohnung bereits
verlassen. Er wurde von den Beamten zunächst telefonisch erreicht. Um
22 Uhr erschien er auf der Polizeiwache Bad Godesberg. Dort wurde ihm
ein zehntägiges Wohnungsbetretungsverbot ausgesprochen. Sollte der
dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro.
Gleichzeitig wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren gegen
Körperverletzung eingeleitet. Der Tatverdächtige bestritt die
Vorwürfe und erstattete seinerseits Strafantrag gegen die 26-Jährige
wegen des Verdachts der Körperverletzung. Die Ermittlungen dauern an.

Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen
Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und
Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Frau
wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte
hingewiesen.

Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere
Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und
Interessierte unter: https://polizei.nrw/artikel/haeusliche-gewalt-un
d-polizeiliches-handeln




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Datum: 08.10.2019 - 07:49 Uhr
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