Frankenthal / Bobenheim-Roxheim - Versuchter Enkeltrickbetrug
(ots) -
Am gestrigen Mittag kam es im Zeitraum von 13:00 - 14:00 Uhr zu
insgesamt zwei versuchten Anrufen mit der sog. "Enkeltrick-Masche".
In beiden Fällen gab sich der Anrufer als naher Verwandter (Sohn bzw.
Enkel) aus und berichtete von einer finanziellen Notlage, aufgrund
dessen er dringend Bargeld benötige. Glücklicherweise blieben beide
Anschlussinhaber im Alter von 79 und 70 Jahren misstrauisch,
durchschauten die Masche und verständigten die Polizei. Es kam daher
zu keinem finanziellen Schaden.
Immer wieder täuschen Betrüger eine vermeintliche
Familienangehörigkeit und meist eine damit verbundene finanzielle
Notlage vor. So erschleichen sie sich das Vertrauen der ahnungslosen
Angerufenen und nutzen deren Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft
gnadenlos aus. Lassen Sie sich nicht täuschen und seien Sie
misstrauisch. Wenn Ihnen ein Anruf seltsam erscheint rufen Sie uns
an. Wir sind unter der 110 oder der 06233 3130 für Sie da.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben - Ihre Polizei Frankenthal.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Vanessa Reinhard
Sachbereich Einsatz / Verkehr
Telefon: 06233-313-3216
pifrankenthal(at)polizei.rlp.de
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Ludwigshafen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.10.2019 - 08:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2222454
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLU
Stadt:
Frankenthal / Bobenheim-Roxheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Frankenthal / Bobenheim-Roxheim - Versuchter Enkeltrickbetrug"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Ludwigshafen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).