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Unfallflucht durch guten Zeugen sehr schnell geklärt - Wülfrath / Velbert - 1910027

ID: 2222460

(ots) -
Am noch nächtlich frühen Dienstagmorgen des 08.10.2019, gegen
02.40 Uhr, kam es im Kreisverkehr Kocherscheidt in Wülfrath, nahe der
Ortsgrenze zu Velbert, zu einem Verkehrsunfall mit Flucht, der durch
die Hinweise eines vorbildlichen Zeugens sehr schnell geklärt werden
konnte.

Zur Unfallzeit befuhr eine 47-jährige Frau aus Velbert, mit ihrem
roten PKW VW UP, die Nevigeser Straße (L74), aus Richtung Hammerstein
kommend, in Fahrtrichtung Velbert. Am Kreisverkehr in Höhe
Dieselstraße / Asbrucher Straße / Wülfrather Straße bog sie aus
zunächst ungeklärter Ursache nicht scharf nach rechts in diesen ein.
Vielmehr fuhr sie über den hohen Bordstein hinweg nur leicht nach
rechts eingelenkt auf die begrünte Mittelinsel in Richtung Wülfrather
Straße. Nach mehreren Metern Fahrtstrecke über die Grünfläche der
Mittelinsel prallte der VW gegen drei Verkehrszeichen, bevor er
zwischen den Einmündungen Asbrucher und Wülfrather Straße, schwer
beschädigt von den Kollisionen, wieder auf die Fahrbahn gelenkt
wurde. Ungeachtet des entstandenen Sachschadens flüchtete die
Unfallfahrerin mit ihrem Fahrzeug über die Wülfrather Straße in
Richtung Velbert.

Ein vorbildlicher Unfallzeuge meldete den Vorfall unverzüglich der
örtlichen Polizei. Dabei konnte der aufmerksame Hinweisgeber nicht
nur die Unfallfahrerin und deren Fahrzeug genauer beschreiben,
sondern auch das amtliche Kennzeichen des roten VWs benennen. Mit
Hilfe dieser Angaben konnte die Polizei den gesuchten Wagen und
dessen Fahrerin nur wenige Minuten später an der Velberter
Halteranschrift antreffen und überprüfen. Dabei stellte sich heraus,
dass die 47-jährige VW-Fahrerin erheblich unter Alkoholeinfluss
stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von
annähernd zwei Promille (0,98 mg/l). Daraufhin leiteten die Beamten




Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung
und Verkehrsunfallflucht gegen die Velberterin ein. Zur Beweisführung
wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und
durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmte die
Polizei gegen den ausdrücklichen Widerspruch der betrunkenen Frau.
Ihr wurde bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger
Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.

Der beim Unfall entstandene Gesamtsachschaden summiert sich nach
ersten polizeilichen Schätzungen auf mehrere tausend Euro.

Die Polizei bedankt sich auch auf diesem Weg noch einmal
ausdrücklich bei dem vorbildlichen Unfallzeugen für dessen
beispielhafte Mitwirkung zur Klärung dieser Verkehrsstraftat.




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Datum: 08.10.2019 - 08:38 Uhr
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