Pressemeldung des PK Bad Harzburg afür den 12.10.19
(ots) - Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Kennzeichenmissbrauch mit gestohlenem Kennzeichen /
Am 12.10.19, um 00.55 Uhr, wurde ein PKW mit Wiesbadener Kennzeichen
in Bad Harzburg auf der Ilsenburger Str. einer allgemeinen
Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei fiel beim Fahrzeugführer, einem
45jährigen Wernigeröder, starker Atemalkoholgeruch auf. Ein
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,68 Promille. Darauf wurde bei
ihm eine Blutprobe angeordnet, die in der Bad Harzburger Dienststelle
entnommen wurde. Im Laufe der weiteren Sachverhaltsaufnahme stelle
sich heraus, dass der Fahrzeugführer erst vor wenigen Tagen aus der
Haft entlassen worden war. Er hatte eine zweijährige Haftstrafe u. a.
wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verbüßt und ist auch jetzt noch
nicht im Besitz einer solchen. Die am PKW angebrachten Kennzeichen
waren in Wernigerode entwendet worden, so dass diese missbräuchlich
benutz wurden. Das Fahrzeug hatte demnach keine amtliche Zulassung.
Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurden die Fahrzeugschlüssel
sichergestellt. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein entsprechendes
Strafverfahren eingeleitet.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls aus Schaukasten /
In der Zeit vom Donnerstag dem 10.10.19, 18.00 Uhr bis Freitag, dem
11.10.19, 07.30 Uhr, kam es in Bad Harzburg, Herzog-Wilhelm-Str.,
Fußgängerzone, zu einem Einbruch in einen Schaukasten eines dortigen
Geschenkhauses. Durch bislang unbekannten Täter wurde dieser Kasten
aufgehebelt und Waren entwendet. Die Schadenshöhe beläuft sich auf
ca. 350, -- EUR. Das Polizeikommissariat Bad Harzburg bittet um
entsprechende Zeugenhinweise.
Fahren ohne Fahrerlaubnis mit "frisiertem" Mofa /
Am 11.10.19, um 14.45 Uhr, fiel der Funkstreife ein 35jähriger Bad
Harzburger auf, der mit seinem Motorroller die Bismarckstr. in Bad
Harzburg befuhr. Bei einer Kontrolle fiel weiter auf, dass es sich
bei dem Fahrzeug um ein Mofa 25 km/h handelte. Zuvor war die
Fahrgeschwindigkeit jedoch mit 45 km/h festgestellt worden. Dafür
wäre für das Fahrzeug eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen. Eine
solche konnte der Fahrzeugführer nicht vorweisen. Auf Nachfrage gab
er an, dass die Drosselung seines Mofas defekt sei. Gegen ihn wurde
ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
I.A. Hertrampf, PHK / PK Bad Harzburg / Tel.: 05322/911110
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Datum: 12.10.2019 - 11:01 Uhr
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