Unverantwortliche Heimfahrt unter Alkoholeinwirkung mit zwei kleinen Kindern auf der Rückbank - Stark alkoholisierte Beifahrerin (Mutter) leistet Widerstand - 1 leicht verletzter Polizeibeamter
(ots) - Nach einer privaten Feier fuhr am
frühen Samstagmorgen ein alkoholisierter 48jähriger Mann seine
32jährige Lebensgefährtin und deren 4 und 8 Jahre alten Kinder nach
Hause. Ein aufmerksamer Zeuge informierte die Polizei, die das
Fahrzeug gegen 2 Uhr auf der Bachstraße stoppen konnte. Während sich
der Fahrer, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, vor
Ort einsichtig zeigte, wurde die Mutter ausfallend. Nachdem sie
zunächst erfolglos versuchte, ihren Lebensgefährten zu schlagen,
schlug sie einem einschreitenden Polizeibeamten mehrfach vor die
Brust. Die Frau konnte überwältigt und gefesselt werden. Dabei wurde
ein Polizeibeamter leicht verletzt, blieb aber dienstfähig. Nach der
Entnahme einer Blutprobe (ebenso beim Fahrer) wurde die Frau zur
Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Die beiden
Kinder wurden in die Obhut des Jugendamtes gegeben.
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Leitstelle
Telefon: 02161/29 20 145
Fax: 02161/29 20 199
https://moenchengladbach.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.10.2019 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2225594
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MG
Stadt:
Mönchengladbach - Rheydt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Unverantwortliche Heimfahrt unter Alkoholeinwirkung mit zwei kleinen Kindern auf der Rückbank - Stark alkoholisierte Beifahrerin (Mutter) leistet Widerstand - 1 leicht verletzter Polizeibeamter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).