Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad
(ots) - Am Samstag, den 12.10.2019 gegen 14:10 Uhr wurde
die Polizei Maxdorf durch zwei Mitarbeiter des
Johanniterrettungsdienstes um Hilfe ersucht. Eine unbekannte Person
pöbele Passanten und den Rettungsdienst beim Maxdörfer Gemüselauf
(Veranstaltung) an. Durch eine Polizeistreife konnte die
augenscheinlich stark alkoholisiere Person in der Schulstraße in
Maxdorf angetroffen werden. Da nach Angaben der Sanitäter der
57-jährige Mann zuvor auf einem Fahrrad weggefahren sei, wurde die
Person zur Dienststelle verbracht. Da er einen freiwilligen
Atemalkoholtest ablehnte wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine
Blutprobe entnommen. Hinweise auf weitere Straftaten liegen bislang
nicht vor.
Die Polizei weist darauf hin, dass nach derzeitig geltender
Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6
Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB
strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und
1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn
eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist,
im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille,
"relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte
Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die
Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde
ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit
einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am
öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf
eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird
gebeten sich mit der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer
06237/934-1100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per
E-Mail unter pwmaxdorf(at)polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt
werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiwache Maxdorf
PHK Schwertfeger
Telefon: 06237-934-1100
E-Mail: pwmaxdorf(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen
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Datum: 13.10.2019 - 11:02 Uhr
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