Keine Lebensgefahr nach Schusswaffengebrauch - Polizei Münster übernimmt die Ermittlungen
(ots) - Nachtrag zur ots Meldung "Bocholt -
Schusswaffengebrauch durch Polizei / Mann schwer verletzt" vom 11.
10. 2019 - 21:01 Uhr
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der
Kreispolizeibehörde Borken und des Polizeipräsidiums Münster
Der am Freitagabend (11.10.) im Rahmen eines von ihm selber
ausgelösten Polizeieinsatzes durch Schüsse der Polizei verletzte
37-jährige Bocholter konnte mittlerweile in einer ersten Vernehmung
befragt werden. "Der Verletzte hat dabei angegeben, sich in Erwartung
der eintreffenden Polizei mit einem Hammer bewaffnet und damit auf
die Beamten zubewegt zu haben", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin
Botzenhardt heute (14.10.) in Münster. "Obwohl der Betroffene durch
ein Projektil im Brustbereich schwer verletzt wurde, besteht derzeit
keine Lebensgefahr."
Die notwendigen Ermittlungen hat am Wochenende aus Gründen der
Neutralität das Polizeipräsidium Münster übernommen. "Der 37-Jährige
aus Bocholt ist für die Polizei kein Unbekannter", führte der
Oberstaatsanwalt weiter aus. "In der Vergangenheit stand er mehrfach
im Fokus der Ermittlungen, unter anderem wegen Gewaltdelikten."
Für Medienanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter
der Rufnummer 0251 494-2415 zu erreichen.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Roland Vorholt
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster
Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.10.2019 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2226495
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MS
Stadt:
Münster / Bocholt
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Keine Lebensgefahr nach Schusswaffengebrauch - Polizei Münster übernimmt die Ermittlungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).