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Mord durch Ertränken - 55-jähriger Neuenkirchener in Untersuchungshaft

ID: 2226917

(ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung
"Hämatom am Leichnam im Brunnenschacht festgestellt - Mordkommission
ermittelt - 55-Jähriger vorläufig festgenommen" (ots vom 27.06., 8:53
Uhr) und "Obduktion des Leichnams aus dem Brunnenschacht - Tod durch
Ertrinken" (ots vom 27.06., 16:34 Uhr)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster, der
Kreispolizeibehörde Steinfurt und des Polizeipräsidiums Münster

Nach dem Tod einer 79-jährigen Neuenkirchenerin Ende Juni nahmen
Polizisten heute kurz nach Mitternacht (15.10., 00:05 Uhr) den
55-jährigen Sohn der Verstorbenen fest. Zuvor hatte das Amtsgericht
Münster auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits Haftbefehl gegen
den Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachtes des Mordes
erlassen.

"Dem Mann aus Neuenkirchen wird zur Last gelegt, in den späten
Abendstunden des 25. Juni seine Mutter an einem Gurt und einer im
Brunnen stehenden Leiter herabgelassen und in dem 2 Meter tiefen
Wasser des Brunnens ertrinken lassen zu haben", erläuterte
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt heute.

Den Tod durch Ertrinken ergab bereits die am 27. Juni im Institut
für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster durchgeführte
Obduktion der Verstorbenen.

"Die am Kopf der Leiche festgestellten Hämatome dürften nach den
umfangreichen Spurensicherungen und -auswertungen der Mordkommission
der 79-Jährigen außerhalb des Brunnens zugefügt worden sein",
erklärte der Oberstaatsanwalt weiter. "Anschließend soll der
Tatverdächtige seine, durch den Angriff vermutlich wehrlose, Mutter
in den Brunnen verbracht und dort getötet haben."

Hintergründe der Tat dürften nach den Erkenntnissen der Polizei in
Erbauseinandersetzungen mit der Mutter begründet sein.

"Als die 79-Jährige plante, Großteile ihres Grundbesitzes zu




veräußern, sah der 55-Jährige möglicherweise sein Erbe und seine
Pläne das Anwesen geschäftlich für eigene Zwecke zu nutzen, in
Gefahr", resümierte der Leiter der Mordkommission
Kriminalhauptkommissar Joachim Poll das mögliche Mordmotiv. "Durch
den plötzlichen Tod seiner Mutter soll er versucht haben, seine
finanzielle Situation zu retten."

Nach seiner Festnahme äußerte sich der 55-Jährige nicht zu den
Vorwürfen. Er wird noch heute einem Haftrichter vorgeführt.

Für Medienanfragen ist Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter
der Rufnummer 0251 494-2415 zu erreichen.




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Pressestelle
Vanessa Arlt
Telefon: 0251/ 275- 1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

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Datum: 15.10.2019 - 07:58 Uhr
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