Stadt Delmenhorst: Kontrolle eines E-Scooters führt zur Einleitung eines Strafverfahrens
(ots) - Ohne Pflichtversicherung, über 20 km/h und
ohne dadurch erforderliche Fahrerlaubnis ist am Montag, 14. Oktober
2019, gegen 13:35 Uhr, der Fahrer eines E-Scooters aufgefallen.
Der 20-jährige Delmenhorster befuhr die Marktstraße in Richtung
Lange Straße (Fußgängerbereich) und versuchte, bei Erblicken des
Streifenwagens sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Er konnte
allerdings durch Beamte der Polizei Delmenhorst in der Gartenstraße
angehalten und kontrolliert werden. Gegen ihn wurden Strafverfahren
eingeleitet, die Weiterfahrt wurde ausdrücklich untersagt.
Hier nochmal der Appell: Zunächst müssen die E-Scooter zum Betrieb
zugelassen werden. Diese Zulassung wird nur erteilt, wenn gewisse
Anforderungen erfüllt werden. Eine dieser Anforderungen lautet zum
Beispiel, dass die Höchstgeschwindigkeit 20 Stundenkilometer nicht
übersteigen darf. Ferner sind die technischen Sicherheitsvorschriften
zu beachten. Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen die E-Scooter aber
auch dann nur gefahren werden, wenn eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen wurde. Diese Versicherung wird durch eine Plakette
nachgewiesen, die am sogenannten 'Elektrokleinstfahrzeug' angebracht
werden muss.
Rückfragen bitte an Daniela Seeger
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 15.10.2019 - 09:21 Uhr
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