Einbruch vorgetäuscht - Polizei deckt Ungereimtheiten bei der Sachverhaltsaufnahme auf und leitet ein Ermittlungsverfahren ein
(ots) - varel. Am Sonntagmittag, 13.10.2019, wurde
die Polizei über einen Einbruch in Kenntnis, der sich gegen 12:15 Uhr
in der Rotenhahner Straße abgespielt haben soll. Ein 60-Jähriger
erwähnte gegenüber den eintreffenden Beamten, dass er einen
Einbrecher auf frischer Tat ertappt hätte.
Außerdem gab der 60-Jährige an, dass der unbekannte Einbrecher die
Scheibe eingeschlagen hätte, er soll ich geschubst und mit einem
Messer bedroht haben.
Bereits während der Sachverhalts- und mutmaßlichen Tatortaufnahme
ergaben sich Ungereimtheiten, so dass die Beamten skeptisch wurden
und nachfassten.
Der Bewohner räumte schließlich ein, dass der Einbruch
vorgetäuscht war. Er selber hätte die Scheibe eingeschlagen, es habe
weder einen Einbruchsversuch noch einen Angriff auf ihn gegeben. Der
alkoholisierte Bewohner hatte sich offenbar aus Frust diese Tat
ausgedacht.
"Das Vortäuschen einer Straftat ist kein Kavaliersdelikt" erklärt
Andrea Papenroth, Pressesprecherin der Polizeiinspektion
Wilhelmshaven/Friesland.
Dieser Straftatbestand soll sowohl Gerichte, die Polizei und die
Staatsanwaltschaft vor einer unberechtigten Inanspruchnahme schützen.
"Bei dem unnützen Tätigwerden fehlt die Arbeit der Beamten an anderer
Stelle, so dass durch das Behaupten einer Straftat, wie im aktuellen
Fall der Einbruch, die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wurde"
ergänzt Papenroth.
Die Beamten leiteten gegen den 60-Jährigen ein
Ermittlungsverfahren ein.
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Datum: 15.10.2019 - 15:28 Uhr
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