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Innenminister Lorenz Caffier: Programm für zukunftsfähige Feuerwehren ist auf dem richtigen Weg

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(ots) - "Die Feuerwehren können sich darauf verlassen,
dass das Land die 50 Millionen Euro aus dem Landesprogramm mit einem
gut durchdachten Plan und einem zukunftsfähigen Konzept umsetzen
wird", betonte Innenminister Lorenz Caffier. Er reagierte damit auf
den heutigen Kommentar in der Ostseezeitung mit der Überschrift "Land
ohne Plan".

Das Förderprogramm für die Feuerwehren wurde nicht erst, wie durch
den OZ-Artikel suggeriert, nach dem Waldbrand in Lübtheen aufgelegt,
sondern es war bereits im Februar beschlossen worden. Ein
Arbeitspapier, das im Innenministerium in enger Abstimmung u.a. mit
dem Landesfeuerwehrverband und den Kommunen erstellt wurde, enthält
Empfehlungen, damit das Geld so viele Feuerwehren wie möglich
erreicht. Viele vorbereitende Gespräche und Abstimmungen waren und
sind erforderlich, um alle Beteiligten mit ins Boot zu holen und um
verschiedene Interessen zu berücksichtigen. Fest steht, dass die
Beschaffung durch das Land zentral erfolgen wird, damit die Gemeinden
z.B. bei den steigenden Kosten für Ausschreibungen entlastet werden.

"Dem Land vorzuwerfen, es sei ohne Plan, wie in der Ostseezeitung
behauptet, zeugt von Unkenntnis der Abläufe und ist dazu geeignet,
die Feuerwehren zu verunsichern", sagte Innenminister Caffier. "Im
Übrigen wird der Doppelhaushalt 2020/2021 gerade im Landtag beraten.
Nach Bestätigung des 50 Millionen Euro Programms können die Maßnahmen
verbindlich umgesetzt werden. Die Vorhaben werden mit dem
Koalitionspartner beraten und ich gehe davon aus, dass wir in Kürze
die Gespräche mit konkreten Ergebnissen abschließen werden", äußerte
sich der Minister optimistisch.

Gegenwärtig ist beabsichtigt, als ersten Schritt Feuerwehren mit
alter Technik bei der Beschaffung von Löschfahrzeugen zu
unterstützen. "Künftig soll keine Feuerwehr mehr zu einem Einsatz mit




einem alten Fahrzeug aus DDR-Zeiten wie einem W50 ausrücken müssen",
so Caffier. Für die Konkretisierung der Vorhaben sind die
Brandschutzbedarfspläne eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Die
Erstellung von Brandschutzbedarfsplänen war im Übrigen schon immer
Aufgabe der Kommunen. Mit der letzten Änderung des
Brandschutzgesetzes M-V wurde diese Aufgabe gesetzlich
festgeschrieben.

Andere Regelungen, die die ehrenamtlichen Kameradinnen und
Kameraden in den Feuerwehren unterstützen, waren bereits in das neue
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
aufgenommen worden. So können die Feuerwehrfrauen und -männer aktives
Mitglied sowohl am Wohn- als auch am Arbeitsort sein
(Doppelmitgliedschaft), sie können gleichzeitig auch in einer anderen
(Hilfs)Organisation Mitglied sein oder in der Psychosozialen
Notfallversorgung für Einsatzkräfte im Bereich der Landkreise
mitarbeiten.

Eine Eintreffzeit der Freiwilligen Feuerwehren nach einem
Schadensereignis ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Bezüglich der
Eintreffzeit wird angestrebt, dass die Feuerwehr in ihrem
Zuständigkeitsbereich nach Möglichkeit innerhalb von zehn Minuten
nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintrifft.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Marion Schlender
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: Marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 17.10.2019 - 14:10 Uhr
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