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Von drei Staatsanwaltschaften in acht Fällen gesucht

ID: 2229878

(ots) -
Drei Staatsanwaltschaften haben einen Albaner in acht Fällen
gesucht. Bei seinem Versuch, illegal über die deutsch-österreichische
Grenze einzureisen, wurde er auf der A93 gefasst. Die Rosenheimer
Bundespolizei hat den offenbar untergetauchten Mann am Freitag (18.
Oktober) hinter "Schloss und Riegel" gebracht. Er wird vorerst 198
Tage lang im Gefängnis bleiben müssen - unter Umständen auch länger.

Nahe Kiefersfelden kontrollierten die Beamten die Insassen eines
Fernreisebusses, der ursprünglich in Rom gestartet war. Wie sich bei
der Personalienüberprüfung eines albanischen Staatsangehörigen
heraustellte, suchten deutsche Justizbehörden aus verschiedenen
Gründen nach dem 33-Jährigen: Zum einen lag gegen ihn ein Haftbefehl
der Staatsanwaltschaft Erfurt vor. Demnach musste er wegen eines
früheren unerlaubten Aufenthalts eine Geldstrafe in Höhe von 1.000
Euro zahlen. Zum anderen hatte er einem Haftbefehl der
Staatsanwaltschft Berlin zufolge wegen Diebstahls eine Geldstrafe von
240 Euro offen. Außerdem musste er gemäß einem Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Frankfurt / Oder wegen Leistungserschleichung noch
Justizschulden in Höhe von 500 Euro begleichen. Der Festenommene
konnte keinen der drei Beträge entrichten. Somit blieb ihm nichts
anderes übrig, als die ersatzweise verhängten Freiheitsstrafen von
insgesamt 198 Tagen anzutreten.

Bevor der Albaner aber in die Justizvollzugsanstalt Bernau
eingeliefert wurde, führten ihn die Bundespolizisten noch beim
Amtsgericht in Rosenheim vor. Eigenen Angaben zufolge hatte er einen
längerfristigen Aufenthalt in Berlin geplant. Hierfür besaß er
allerdings, wie schon bei der Einreisekontrolle auf der
Inntalautobahn deutlich geworden war, nicht die erforderlichen
Aufenthaltspapiere. Aufgrund der klaren Sachlage wurde er in einem




beschleunigten Verfahren wegen versuchter illegaler Einreise zu einer
Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Sollte er ebenfalls nicht in der
Lage sein, diese Summe zu zahlen, könnten weitere 40 Tage
Ersatzfreiheitsstrafe dazukommen.

Sein Aufenthaltsort dürfte für die kommenden Monate jedenfalls
feststehen. An diesem sind die Staatsanwaltschaften in Frankfurt /
Oder und in Erfurt besonders interessiert, da laut Polizeicomputer
noch weitere Ermittlungsverfahren gegen den Mann laufen. Dabei geht
es um zwei Diebstahlsfälle sowie Unterschlagung, Erschleichen von
Leistungen und unerlaubte Einreise. Die Haftdauer kann sich also
womöglich noch ausdehnen. Zwischenzeitlich wird sich die zuständige
Ausländerbehörde mit der Frage seiner Aufenthaltsbeendigung im
Anschluss an die Haft befassen.




Rückfragen bitte an:

Rainer Scharf
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2200
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf über 370
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 18.10.2019 - 14:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
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