zweifaches Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis
(ots) - (jwp)Am Sonntag, gegen 07:50 Uhr, fiel einer
Streifenwagenbesatzung der Polizei Rinteln ein weißer Pkw Audi im
Bereich Breite Straße auf. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kann der
angetroffene Fahrzeugführer keine Papiere vorlegen. Daher wird mit
ihm seine Wohnanschrift zwecks Einsichtnahme in den Führerschein
aufgesucht. Da die Person vor Ort angab, im Besitz einer
Fahrerlaubnis zu sein, fuhr der Mann im Konvoi mit der Polizei zu
sich nach Hause. An der Wohnanschrift stellte sich heraus, dass er
28-jährige Rintelner doch nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis ist. Er muss sich nun wegen zwei Strafverfahren bzgl.
des Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis verantworten. Zum einen
für die Fahrt bis zum Anhaltezeitpunkt und dann für die anschließende
Fahrt zu seiner Wohnanschrift.
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Datum: 20.10.2019 - 11:04 Uhr
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