Abschiebehaft für indischen Staatsbürger
(ots) - Ein 32-jähriger indischer Staatsangehöriger
befindet sich seit dem vergangenen Freitag in Abschiebehaft.
Bundespolizisten hatten den Mann in der Nacht auf dem Bahnhof
Glauchau kontrolliert. Weil er keine Personaldokumente vorweisen
konnte, wurde auf der Zwickauer Dienststelle der Bundespolizei
zunächst dessen Identität festgestellt. Dann stellten die Beamten
fest, dass zur Person neben einer Ausschreibung Schweizer Behörden
zur Aufenthaltsermittlung auch ein Haftantrag der Ausländerbehörde
des Hochsauerlandkreises bestand, um seine Abschiebung durchsetzen zu
können.
Der Mann wurde am selben Tag am Amtsgericht Dresden dem
Ermittlungsrichter vorgeführt, welcher den Antrag bestätigte.
Anschließend erfolgte die Einlieferung durch die zuständige
Ausländerbehörde in eine Abschiebehaftanstalt des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Eigenen Einlassungen zufolge hatte sich der abgelehnte
Asylbewerber zuletzt in der Tschechischen Republik aufgehalten, von
wo aus er am Freitag mit einem Taxi wieder nach Deutschland
eingereist sei.
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Datum: 21.10.2019 - 11:52 Uhr
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