Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Fußgängerin am Gautunnel in Worms. Zeugen gesucht.
(ots) - Eine 36-jährige Fußgängerin überquert am 22.10.2019
um 17:00 Uhr mit ihrer 4-jährigen Tochter die Gaustraße auf Höhe des
Gautunnels in Worms. Dabei wird sie durch einen abbiegenden Pkw
angefahren und stürzt auf die Straße. Die Pkw-Fahrerin hält direkt an
und hilft der Fußgängerin. Auf das Angebot der weiteren Hilfe
verzichtet die Fußgängerin allerdings und setzt ihren Weg fort. Die
Polizei wird bis zu diesem Zeitpunkt nicht über den Unfall
informiert. Als die Fußgängerin zuhause ankommt stellt sie doch
schwerere Verletzungen an sich fest und informiert einen
Rettungswagen. Nun erhält auch die Polizei Kenntnis vom Sachverhalt
und leitet Ermittlungen ein. Die Fahrerin des Pkw ist nicht bekannt.
Sie kann durch die Fußgängerin wie folgt beschrieben werden:
- ca. 40 Jahre alt
- schulterlange gelockte helle Haare
Im Fahrzeug befand sich auch ein männlicher Beifahrer. Die
Fahrerin und eventuelle Unfallzeugen werden gebeten sich bei der
Polizei in Worms zu melden um so zur Klärung des genauen
Unfallhergangs beizutragen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Worms
Telefon: 06241 852-120
www.polizei.rlp.de/pd.worms
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Worms, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.10.2019 - 09:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2232450
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDWO
Stadt:
Worms
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Fußgängerin am Gautunnel in Worms. Zeugen gesucht."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Worms (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).