Verstoß gegen Führungsaufsicht
(ots) - Am Dienstagabend wurde ein 36-jähriger Deutscher,
welcher im Besitz von Betäubungsmitteln war, im Hbf Koblenz von der
Fahndungsgruppe der Bundespolizei kontrolliert.
Ermittlungen ergaben, dass er im Jahr 2015 vom Amtsgericht Mayen
wegen verschiedener Gewalt- und Eigentumsdelikte zu einer
langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Kraft Gesetz
eintretende Führungsaufsicht entfällt nicht. Diese untersagt ihm u.
a., Drogen zu besitzen, bzw. zu sich zu nehmen.
Die Drogen wurden sichergestellt und gegen den Mann ein
Strafverfahren wegen Verstoß gegen Weisungen während der
Führungsaufsicht sowie Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
eingeleitet.
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Stefan Döhn
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Datum: 23.10.2019 - 15:24 Uhr
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