Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Kreis Mettmann - 1910110
(ots) -
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im
Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit
unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem
Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach
jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter
unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir
ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in
werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der
Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen
wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller
Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte
Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und
angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen
Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren
Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt
wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung
zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Heiligenhaus ---
Am Montag (21. Oktober 2019), gegen 16 Uhr, parkte der Halter
eines Skoda Roomster seinen Wagen auf dem Parkplatz eines
Supermarktes an der Rheinlandstraße in Heiligenhaus. Um 17 Uhr,
stellte er seinen Wagen wieder zu Hause ab und bemerkte Lackkratzer
am linksseitigen Fahrzeugheck sowie blauen Fremdlackabrieb. Es
entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro. Der
Unfallverursacher entfernte sich ohne eine Schadensregulierung zu
ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon
02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.
--- Mettmann ---
Am Mittwoch (16. Oktober 2019), zwischen 08:40 Uhr und 14:30 Uhr,
parkte der Fahrer eines weißen Audi A5 den Wagen in unbeschädigtem
Zustand auf dem S-Bahn Parkplatz "Stadtwald" in Mettmann. Als er
wenig später zu Hause war, bemerkte er einen Kratzer am linken Heck,
der vorher nicht da war. Der Unfallverursacher ermöglichte keine
Schadensregulierung. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 300
Euro.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon
02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann
folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die
polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen
Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich
sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben
Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die
Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der
Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie
bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei
möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug
(Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere
Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter,
verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028
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Datum: 23.10.2019 - 15:30 Uhr
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