Bonn-Beuel: Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern - Polizei ordnet Blutproben an
(ots) -
Gleich zwei Fälle von Trunkenheit im Verkehr im Zusammenhang mit
E-Scootern beschäftigte die Bonner Polizei am Freitagmorgen
(25.10.2019) in Bonn-Beuel:
Die Entnahme eine Blutprobe war die Folge für eine 24-Jährige, die
gegen 02:50 Uhr den Konrad-Adenauer-Platz trotzt Rotlicht zeigender
Fußgängerampel überquerte. Eine Streifenwagenbesatzung der Wache
Ramersdorf hielt die Frau an, die auch durch ihre unsichere Fahrweise
auffiel. Der Verdacht des Alkoholkonsums bestätigte sich nach einem
freiwillig durchgeführten Atemalkoholvortest. Da das Ergebnis rund
1,4 Promille betrug, entnahm ein Arzt der 24-Jährigen auf der Wache
Ramersdorf eine Blutprobe. Die Polizisten stellten außerdem ihren
Führerschein sicher. Die junge Frau erwartet ein Ermittlungsverfahren
wegen Trunkenheit im Verkehr.
Auch in Beuel fiel ein 26-Jähriger gegen 04:30 Uhr auf. Er
beförderte einen "Mitfahrer" auf einem E-Scooter auf der
Kennedybrücke in Fahrtrichtung Konrad-Adenauer-Platz. Bei der
Kontrolle ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum. Ein Vortest ergab
einen Wert von rund 1,3 Promille. Dem Mann wurde ebenfalls auf der
Wache im Polizeipräsidium eine Blutprobe entnommen. Auch ihn erwartet
ein entsprechendes Ermittlungsverfahren.
Die Polizei Bonn weist ausdrücklich darauf hin:
- Bei der Benutzung von E-Scootern gelten die gleichen
Promillegrenzen wie für Autofahrer
Was darf ich und was darf ich nicht? Rechtliche Infos und Hinweise
zu E-Scootern hat die Bonner Polizei in einem Faltflyer
zusammengestellt, der auf der Internetseite bonn.polizei.nrw zum
Download angeboten wird
Rückfragen bitte an:
Polizei Bonn
Pressestelle
Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23
Fax: 0228-151202
https://bonn.polizei.nrw
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Datum: 25.10.2019 - 11:45 Uhr
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