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Doppelt kassiert - 1.200 Euro Geldstrafe als Quittung für Mann aus Osnabrück

Zoll deckt Leistungsbetrug auf

ID: 2235278

(ots) -
Vierzig Tagessätze zu je 30 Euro, mithin insgesamt 1.200 Euro
Geldstrafe, so lautet das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück für einen
Leistungsbezieher aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts
Osnabrück.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte aus Osnabrück bezog
Hartz-IV-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im Oktober 2018 ging
der Mann einer geringfügigen Beschäftigung nach, die er dem Jobcenter
nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 264 Euro Arbeitslosengeld
II zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger
(Jobcenter Osnabrück) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV -
unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten
Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Da der Mann
zeitgleich Arbeitslosengeld II und ein Gehalt von einem Arbeitgeber
bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die
schließlich zur Anklageerhebung wegen Betruges durch die
Staatsanwaltschaft führte.

Der Leistungsempfänger hätte den Leistungsträger sofort
benachrichtigen müssen, als er die berufliche Tätigkeit aufnahm. Das
hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

"Neben der Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens muss der
Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den
Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des
Hauptzollamts Osnabrück.

1 Bilddatei Quelle: Hauptzollamt Osnabrück




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 28.10.2019 - 07:44 Uhr
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