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Gespräch über Meinungsfreiheit und Schutz vor Verfassungsfeinden: Staatsrechtler besuchte Dortmunder Polizei

ID: 2235309

(ots) -
Lfd. Nr.: 1254

Gast für ein Fachgespräch bei der Dortmunder Polizei war der
Berliner Universitätsprofessor Dr. jur. Christian Pestalozza. Der
renommierte Staats- und Verwaltungsrechtler sprach mit
Polizeipräsident Gregor Lange über die Meinungsfreiheit und das
Versammlungsrecht.

Anlass dafür waren die aktuellen Beschlüsse der
Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Münster zu rechtsextremen
Aufmärschen in der Dortmunder Nordstadt. Bei diesen Aufmärschen
konkurrieren auf der einen Seite die Meinungsfreiheit und das
Versammlungsrecht mit den Schutzbedürfnissen der Bevölkerung vor
Antisemitismus, Bedrohung, Einschüchterung und Volksverhetzung auf
der anderen Seite. Mit einem aggressiv-kämpferischen Auftreten ist
die Dortmunder Rechtsextremisten-Szene auf Versammlungen in der Lage,
diese bedrohliche Wirkung zu erzielen.

Professor Pestalozza sieht den verfassungsgemäßen Auftrag an den
Staat, dass die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit und das
Demonstrationsrecht zwar als hohe Schutzgüter zu betrachten seien;
die Schutzbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor
Verfassungsfeinden dürften deshalb aber nicht schwächer gestellt
werden.

"Die Meinungsfreiheit kann sehr wohl eingeschränkt werden, wenn
bestimmte Interessen zu schützen sind", sagte der Jurist in dem
Gespräch im Polizeipräsidium. Der Schutz vor Bedrohung,
Volksverhetzung und anderen öffentlich wahrnehmbaren
Einschüchterungsversuchen müsse in einer wehrhaften Demokratie
funktionieren. Rechtsextreme Organisationen lehnen die
freiheitlich-demokratische Grundordnung ab und verfolgen das Ziel,
diese zu überwinden. Dafür schrecken sie und ihre Mitglieder vor
Gewalt nicht zurück.

Die Dortmunder Polizei habe in vielen Gerichtsverfahren der
vergangenen Jahre mehrfach wichtige Argumente vorgetragen, um




Auflagen gegen rechtsextreme Aufmärsche durchzusetzen, sagte Prof.
Dr. Christian Pestalozza.

Neonazis würden nicht nur bloße Einschüchterungsversuche
unternehmen. Sie seien darauf aus, "Unfrieden" zu stiften. "Es ist zu
erkennen, dass sich gerade etwas aufheizt", sagte der Staatsrechtler.
Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung so gestört werde, müsse
die Polizei stets das mildeste geeignete Mittel prüfen und anwenden
(zum Beispiel Auflagen), bevor sie mit Totalverboten arbeite.
Professor Pestalozza: "Die Polizei muss Grenzen setzen können, um die
Bürger vor den Feinden der Verfassung zu schützen."

Der Jurist sagte, dass aus der Perspektive eines Staatsrechtlers
heraus inzwischen eine moderne Entscheidung durch das
Bundesverfassungsgericht notwendig sei. Profitieren würden auch die
Verwaltungsgerichte, wenn die juristischen Grenzen zwischen der
Meinungs- und Versammlungsfreiheit und dem Schutz vor
Verfassungsfeinden aktualisiert bzw schärfer ausgeleuchtet werde.

Dazu Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange: "Wir erleben zurzeit
eine gravierende Veränderung des gesellschaftlichen Klimas. Deshalb
würde ich es sehr begrüßen, wenn es im Rahmen gerichtlicher Verfahren
dazu käme, dass das Bundesverfassungsgericht eine für alle
verbindliche aktuelle Klarheit schafft."




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Peter Bandermann
Telefon: 0231-132-1023
E-Mail: Peter.Bandermann(at)polizei.nrw.de
https://dortmund.polizei.nrw/

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Datum: 28.10.2019 - 08:32 Uhr
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