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Kabinett stimmt neuem Finanzausgleichsgesetz zu/Innenminister Caffier: Mehr Geld und mehr Gerechtigkeit unter den Kommunen

ID: 2236401

(ots) - Das Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf
des Ministeriums für Inneres und Europa zur Neufassung des
Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) zugestimmt. Zuvor
hatte das Ministerium die im Rahmen der Verbandsanhörung eingegangenen
Stellungnahmen umfassend ausgewertet und dort, wo es angebracht war, in die
Begründung des Gesetzentwurfs eingearbeitet. Berücksichtigt wurde auch die
Einigung aus dem Gespräch der Landesregierung und der kommunalen Landesverbände
am 24. September 2019.

Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wird die Finanzverteilung sowohl zwischen
Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene nachhaltig neu
geregelt und der kommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet, um so
der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen
großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden
in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen
besser gerecht zu werden.

Innenminister Lorenz Caffier: "Das neue Finanzausgleichssystem wird besser zu
unserer kommunalen Gebietsstruktur passen. Wir werden bestehende große
Ungleichheiten in der kommunalen Familie im Hinblick auf die Wirtschafts- und
Steuerkraft durch eine andere Verteilung der Finanzmittel besser berücksichtigen
und entgegenwirken können. Dies führt natürlich auch dazu, dass steuerstarke
Kommunen etwas mehr als bisher an steuerschwache Kommunen abgeben müssen. Die
Menschen im Land sollen in ihrer Stadt oder in ihrem Dorf so weit wie möglich
gleichwertige Leistungen von ihrer Kommune in Anspruch nehmen können. Insgesamt
schaffen wir mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz insbesondere für den
ländlichen Raum ganz neue Gestaltungsspielräume durch die Einführung einer
Infrastrukturpauschale. Das Land unterstützt so die Kommunen bei der Behebung




ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus steht für das Land ein nachhaltiges
Entschuldungsprogramm im Vordergrund. Trotz der von kommunaler Seite
kritisierten Änderung der kommunalen Beteiligungsquote werden die Kommunen
aufgrund einer veränderten Finanzpolitik des Landes in den Jahren 2020 und 2021
insgesamt sogar 85 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben, als nach den ersten
Gesprächen zwischen Landesregierung und den Vertretern der kommunalen
Landesverbände im Frühjahr, vor den Kommunalwahlen, zugesagt.

Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr 2020 aufgrund
des Steuerwachstums von Land und Kommunen sowie der Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Vergleich zum Jahr 2018 voraussichtlich um rund
367,7 Millionen Euro steigen, im Vergleich zum laufenden Jahr 2019 um rund 352
Millionen Euro.

Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein Zwei-Ebenen-Modell
umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach Gemeindeaufgaben und
Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der Verteilung der Finanzmittel für die
Gemeinden wird die Einwohnerzahl, die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere
Belastungen der Zentren, die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen
überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt. Bei der Kreisebene
werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden Finanzbedarfe besser
austariert.

Ein weiteres Ziel der Novelle ist die Stärkung der Eigenfinanzierungskraft der
Kommunen, um damit mehr Investitionen vor Ort zu ermöglichen - in die Kita, in
die Schule oder in die Feuerwehr. Dazu fließt deutlich mehr Geld in die
kommunalen Haushalte. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre
Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale Ebene durch
eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land dauerhaft 60 Mio. Euro
zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis 2022 sogar 100 Mio. Euro. Jede
Kommune erhält dadurch, unabhängig von ihrer jeweiligen Haushaltssituation,
Mittel für wichtige Investitionen. Zusätzlich zu den Finanzausgleichsleistungen
wird die nachhaltige Entschuldung der Kommunen fortgesetzt. Deshalb wird es auch
besondere Hilfen für finanzschwache Kommunen zum Abbau ihrer Altschulden geben.
Die "Ärmsten der Armen", die mehrere Jahre den jahresbezogenen
Haushaltsausgleich nicht erreicht haben, werden zudem durch Sonderzuweisungen
unterstützt.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern zur Beratung und
Beschlussfassung zugeleitet.

Den gesamten Text des Gesetzentwurfes finden Sie auf der Homepage des
Ministeriums für Inneres und Europa unter

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/weitere-Themen/aktuelle-Rechtsetz
ungsvorhaben/.

Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Marion Schlender
Telefon: 0385/5882003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

Original-Content von: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 29.10.2019 - 10:54 Uhr
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