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Nr.: 0685--Halloween: Kleine Streiche enden schnell als Sachbeschädigung--

ID: 2236635

(ots) -

-

Ort: 0685/Hae
Zeit: 31.10.19

Die Polizei Bremen warnt vor unangemessenen Streichen zu Halloween.

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit, Kinder
und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern "Süßes oder Saures!". Wer
nichts Süßes für die verkleideten Gestalten parat hat, der staunt am nächsten
Morgen oft nicht schlecht. Denn dann wurde durch einen "Streich" das umgesetzt,
was der originale englische Spruch "trick or treat" bedeutet: Wer nichts Süßes
gibt, dem wird ein fieser Streich gespielt. Aus den oft nicht böse gemeinten
Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung. Wer
Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf Türklinken und an
Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst. Eltern
sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.

Wer zum Beispiel das Auto der Nachbarn mit Zahnpasta beschmiert und dabei
beschädigt, der muss mit einer Strafe rechnen, auch wenn es nur als Scherz
geplant war. Auch wer Hausfassaden mittels Sprayfarbe "verschönert" muss mit
einer Strafe rechnen. Wer Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen
Nutzung dienen, begeht sogar eine gemeinschädliche Sachbeschädigung. Gemeint
sind damit z.B. Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen und Straßenbahnen.
Diese Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet. Speziell Streiche, bei denen Menschen zu Schaden kommen
könnten, sollten absolut tabu sein.

Und wer zu Halloween in diesem Jahr auf keine gruseligen Verkleidungen
verzichten möchte, sollte sich zu erkennen geben, sobald sich Personen bedroht
fühlen.



Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Franka Haedke
Telefon: 0421/362-12114/-115




Fax: 0421/362-3749
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de

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Datum: 29.10.2019 - 13:12 Uhr
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