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Verkaufsversuch endet mit gut gefüllter Strafanzeige

ID: 2241119

(ots) - Das hatten sich die drei Männer gestern sicher anders
vorgestellt: Statt einen neuwertigen Laubbläser zu verkaufen, sind sie jetzt
zumindest fürs Erste um insgesamt ein Auto, zwei Kennzeichen, einen Laubbläser
und eine Blutprobe ärmer. Die Strafanzeige hingegen ist umfangreich.

Es war gestern um 15.10 Uhr, als Zeugen misstrauisch wurden und ein verdächtiges
Fahrzeug auf der Vorster Straße meldeten. Dazu gehörige Männer versuchten wohl,
einen neuwertigen Laubbläser zu verkaufen. Die Polizisten stellten an Ort und
Stelle einen Pkw des Herstellers Peugeot nebst drei Männern (27/27/29) fest.
Eine Überprüfung der montierten Kennzeichen ergab, dass sie nach Diebstahl zur
Fahndung ausgeschrieben waren. Für das Auto selber galt das zwar zum Zeitpunkt
der Kontrolle nicht, der Fahrer aber hatte keinerlei Papiere und machte keine
Angaben dazu, wo sich diese befinden. Er gab an, der rechtmäßige Besitzer des
Autos zu sein.

Die Aufmerksamkeit der polizeilichen Überprüfungen richtete sich nun auf den
27-jährigen Mann, der bei Eintreffender Polizisten auf dem Fahrersitz saß und
mehrfach angab, gefahren zu sein. Der Ausgang erster Tests zur Überprüfung der
Fahrtauglichkeit führte zu dem dringenden Verdacht, dass er unter dem Einfluss
von Betäubungsmitteln stehen könnte. Zudem verfügte er nicht über eine gültige
Fahrerlaubnis. Polizeilich war er in der Vergangenheit bereits in Erscheinung
getreten.

In dem Fahrzeug stellten die Beamten einen neuwertigen Laubbläser fest, zu
dessen Herkunft der 27-Jährige schwieg. Allerdings konnten die Beamten
ermitteln, an wen er vor wenigen Tagen verkauft worden war. Der Käufer hatte
bereits eine Strafanzeige wegen Diebstahls dieses Gerätes erstattet.

Die beiden anderen Männer führten drogentypische Utensilien aber keine
Betäubungsmittel mit. Sie wurden vor Ort entlassen. Dem 27-Jährigen wurde eine




Blutprobe entnommen. Pkw, Kennzeichen und Laubbläser stellten die Polizisten
sicher. Der 27-Jährige konnte im Anschluss gehen.

Die Beamten fertigten letztendlich eine Strafanzeige wegen des Verdachts
folgender Straftaten: Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hehlerei,
Kennzeichenmissbrauch, Straftaten gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und nach
dem Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung und Fahren unter dem Einfluss
von Betäubungsmitteln. (cw)



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Datum: 05.11.2019 - 16:23 Uhr
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