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3. Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Detmold und der Polizei Bielefeld in Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt an einem Kleinkind in Detmold

ID: 2243070

(ots) - HC/ Bielefeld- Detmold-

Als vorläufiges Ergebnis der gestern durchgeführten Obduktion ist von einer
Anzahl von 28 Messerstichen auszugehen.

In ihrer polizeilichen Vernehmung vom gestrigen Tage und anlässlich der
Vorführung vor dem Haftrichter am heutigen Tage bestritt die Beschuldigte die
Tat ausdrücklich nicht und hielt sich selbst für die Täterin, machte jedoch
Erinnerungslücken für sich geltend.

Der Haftrichter des Amtsgerichts Detmold erließ auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Detmold einen Haftbefehl wegen Mordes, gestützt auf die
Haftgründe der niedrigen Beweggründe und Heimtücke. Als Motiv für die Tat ist
davon auszugehen, dass die Beschuldigte in einem schwierigen familiären Umfeld
lebte und eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt hat. Einen
konkreten Anlass für die Tat benannte sie nicht. Es wird davon ausgegangen, dass
das Opfer zum Zeitpunkt der Tatbegehung schlief.

Als Haftgrund ist zunächst der bei Kapitaldelikten einschlägige Grund der
Schwere der Tat angenommen worden, darüber hinaus jedoch auch Fluchtgefahr, was
u.a. durch das Verhalten nach der Tat begründet ist.

Die Beschuldigte wird nun in die für junge Gefangene zuständige JVA Iserlohn
gebracht werden. Wie in solchen Fällen üblich wird ein psychiatrischer
Sachverständiger sich demnächst mit der Frage beschäftigen müssen, ob die
Beschuldigte bei Begehung der Tat in der Schuldfähigkeit eingeschränkt war.

Wichtiger Hinweis: Es ist uns wichtig, auf die Rechte der Beschuldigten -
insbesondere auf ihren Persönlichkeitsschutz - hinzuweisen, der ganz besonders
für eine Jugendliche im Alter von 15 Jahren gilt. Unabhängig davon, dass
gesternin der Ausnahmesituation, als mit Hochdruck nach der Beschuldigten
gefahndet wurde, ihr voller Name unter Verwendung ihres Bildes in der
Öffentlichkeit zu Fahndungszwecken verbreitet wurde, gelten heute andere Regeln,




auf deren Beachtung hiermit hingewiesen wird: Der Name ist fortan zu kürzen, und
für den Fall der Verwendung von Fotos muss die Beschuldigte durch Maßnahmen
unkenntlich gemacht werden.



Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld

Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3020
Knut Packmohr (KP), Tel. 0521/545-3232
Sarah Siedschlag (SI), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Caroline Steffen (CS), Tel. 0521/545-3195
Dirk Trümper (DT), Tel. 0521/545-3222


E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
https://bielefeld.polizei.nrw/

Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0

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Datum: 08.11.2019 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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