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Das machen wir nicht! - Rauchwarnmelder werden nicht durch Feuerwehren geprüft!

ID: 2245780

(ots) -
Immer wieder kommt es vor, dass Personen in vermeintlichen Feuerwehruniformen an
der Tür klingeln, um Rauchwarnmelder zu prüfen. Hinter diesem Vorwand steckt im
Regelfall eine Betrugsmasche. Der Zweck dahinter scheint unter anderem die
Auskundschaftung lohnenden Diebesgutes zu sein. Die Feuerwehren jedenfalls sind
zur Kontrolle von Rauchwarnmeldern weder befugt, noch vorgesehen.

Wenn die Feuerwehr an der Haustür klingelt und vorgibt, sie müsse überprüfen, ob
Rauchwarnmelder vorhanden sind und ob diese auch voll funktionstüchtig sind,
dann sollte jeder Bewohner stutzig werden. Denn eine solche Kontrolltätigkeit
fällt nicht in den Aufgabenbereich einer Feuerwehr. Gesetzlich sind
Rauchwarnmelder in jeder Wohnung seit 2010 vorgeschrieben. Genauso ist in der
Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein unter dem §49 Abs. 4 geregelt,
dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft den unmittelbaren Besitzern der
Wohnung obliegt. Es sei denn, der Eigentümer der Wohnung übernimmt diese
Verpflichtung selbst. Somit ist klar geregelt, dass jeder in der eigenen
Verantwortung liegt. Es bleibt Mietern also nur zu klären, ob sie selbst oder
der Vermieter die Verantwortung übernimmt. Die Feuerwehr hat damit aber nichts
zu tun. Sollten dennoch vermeintliche Feuerwehrmitglieder an der Tür klingeln,
sollte man sich nicht von Uniformen überzeugen lassen. Für echte Mitglieder der
Feuerwehr ist es ein leichtes ihre Mitgliedschaft auf Nachfrage auszuweisen. So
wurden in vielen Wehren bereits die landeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstausweise
eingeführt. Diese verfügen neben Angaben zur Feuerwehr auch über
personenbezogene Angaben mit Lichtbild. Sollte ein solcher Ausweis nicht
vorliegen, kann auch ein mitgeführter Meldeempfänger die Zugehörigkeit der
Feuerwehr bestätigen, denn hier kann im Regelfall der Name des Trägers und der




Feuerwehr auf dem Display angezeigt werden. Sollte Unsicherheit bestehen, ist
der Zutritt zur Wohnung zunächst zu verweigern und ein neuer Termin zu
vereinbaren. In der Zeit kann bei dem örtlichen Wehrführer eine Erkundung
eingeholt werden, ob es sich bei dem Besuch tatsächlich um Mitglieder der
Feuerwehr handelte. Aber Fakt bleibt: Die Feuerwehren machen keine Hausbesuche
zur Überprüfung des anlagentechnischen Brandschutzes!



Rückfragen bitte an:

Kreisfeuerwehrverband Dithmarschen
Pressewart
Ole Kröger
Mobil: 01520-8538343
E-Mail: pressesprecher(at)kfv-hei.de
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Datum: 13.11.2019 - 08:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Feuerwehr



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