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Reisender muss vor den Haftrichter

ID: 2246336

(ots) - Die Rückreise aus der Schweiz nach Deutschland führt einen Mann
direkt vor den Haftrichter. Am späten Dienstagabend wurde ein 27-Jähriger am
Übergang Weil am Rhein - Autobahn durch die Bundespolizei kontrolliert. Bei der
Überprüfung wurde durch die Beamten festgestellt, dass gegen den deutschen
Staatsangehörigen ein Untersuchungshaftbefehl bestand. Der Mann wurde vor einem
Jahr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch ein Amtsgericht zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung
ausgesetzt. Der Mann bekam vom Gericht die Auflage, 500 Euro an eine
gemeinnützige Vereinigung zu zahlen. Da die Summe nicht bezahlt wurde, erging
ein Haftbefehl. Der 27-Jährige wurde einem Haftrichter vorgeführt und konnte
nach Zahlung des Geldes seine Reise dann doch noch fortsetzen.



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Friedrich Blaschke
Telefon: + 49 7628 / 8059 - 102
E-Mail: Friedrich.Blaschke(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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Datum: 13.11.2019 - 14:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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