Reisender muss vor den Haftrichter
(ots) - Die Rückreise aus der Schweiz nach Deutschland führt einen Mann
direkt vor den Haftrichter. Am späten Dienstagabend wurde ein 27-Jähriger am
Übergang Weil am Rhein - Autobahn durch die Bundespolizei kontrolliert. Bei der
Überprüfung wurde durch die Beamten festgestellt, dass gegen den deutschen
Staatsangehörigen ein Untersuchungshaftbefehl bestand. Der Mann wurde vor einem
Jahr wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch ein Amtsgericht zu einer
Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung
ausgesetzt. Der Mann bekam vom Gericht die Auflage, 500 Euro an eine
gemeinnützige Vereinigung zu zahlen. Da die Summe nicht bezahlt wurde, erging
ein Haftbefehl. Der 27-Jährige wurde einem Haftrichter vorgeführt und konnte
nach Zahlung des Geldes seine Reise dann doch noch fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Friedrich Blaschke
Telefon: + 49 7628 / 8059 - 102
E-Mail: Friedrich.Blaschke(at)polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.11.2019 - 14:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2246336
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-WEIL
Stadt:
Lörrach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Reisender muss vor den Haftrichter"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).