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(623/2019) Gemeinsame Shisha-Bar-Kontrollen - Hauptzollamt, Ordnungsbehörden, Feuerwehr und Polizei überprüfen Lokale in Göttingen, Hann. Münden und Herzberg, 27 Kilo Tabak sichergestellt

ID: 2247644

(ots) - Göttingen, Hann. Münden, Herzberg Mittwoch, 13. November 2019,
19.00 bis 22 .00 Uhr

GÖTTINGEN/HANN. MÜNDEN/HERZBERG (jk) - Gemeinsam mit den zuständigen
Ordnungsbehörden, der Feuerwehr und Experten des Hauptzollamtes Braunschweig
(siehe dazu auch Pressemitteilung des HZA Braunschweig unten) hat die Polizei am
vergangenen Mittwochabend (13.11.19) in Stadt und Landkreis Göttingen zeitgleich
insgesamt vier Shisha-Bars und einen Shisha-Store überprüft. Die gezielte
Kontrollaktion fand in der Zeit von 19.00 bis 22.00 Uhr statt. In den Einsatz
eingebunden waren außerdem Mitarbeiter des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes und
des Finanzamtes der Stadt Göttingen. Bei der reibungslosen Durchführung wurden
die Experten von rund 45 Polizeibeamtinnen und Beamten des Zentralen
Kriminaldienstes, der Polizei Hann. Münden, der Polizei Osterode und der
Zentralen Polizeidirektion unterstützt. Zwei Spezialhunde der Polizeidirektion
Göttingen standen für etwaige Absuchen parat.

In Göttingen und Herzberg war jeweils ein Lokal von den Maßnahmen betroffen. In
Hann. Münden nahmen die Experten zwei Bars und einen Shisha-Store unter die
Lupe.

Im Fokus der ganzheitlichen Überprüfungen standen, je nach beteiligter Behörde,
tabaksteuerrechtliche Angelegenheiten, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der
illegalen Beschäftigung, der Jugend-, Nichtraucher- und Brandschutz, die
Lohn-und Meldebestimmungen sowie auch die gezielte Überwachung der
Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft.

Insgesamt stellten die Einsatzkräfte am Mittwochabend rund 27 Kilogramm
Wasserpfeifentabak sicher. In diesem Zusammenhang hat der Zoll entsprechende
Verfahren gegen die Betreiber eingeleitet. Darüber hinaus wurden von den
zuständigen Behörden u. a. Ermittlungen wegen Verstoßes gegen den
Verpackungszwang, das Nichtrauchergesetz, das Lebensmittelrecht und das




Abfallgesetz aufgenommen.

Für die Polizeiinspektion Göttingen war es bereits die dritte Kontrolle dieser
Art. Zuletzt hatten Beamte am 28.06. im Stadtgebiet Göttingen bei den
Überprüfungen zweier Bars rund 46 Kilogramm Tabak sichergestellt. Im Zuge der
ersten Sonderaktion waren am 18.01.19 ebenfalls in Göttingen rund 30 Kilogramm
Tabak in amtliche Verwahrung genommen worden.

Pressemitteilung HZA-BS: Immer wieder Shisha
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/4440215

Braunschweig (ots) - In der Zeit vom 08. bis 13. November 2019 hat das
Hauptzollamt Braunschweig verstärkt Shisha-Bars in Südniedersachsen
kontrolliert. Wieder wurden große Mengen Tabak beschlagnahmt. Insgesamt 130
Kilogramm Wasserpfeifentabak stellte der Zoll in verschiedenen Gaststätten von
Hildesheim bis Hann. Münden sicher. Dabei handelte es sich nicht unbedingt nur
um "klassischen Schmuggeltabak" ohne Steuerzeichen. Vielmehr verstoßen die
Shisha-Bars regelmäßig gegen andere Verbote des Tabaksteuergesetzes: Nach § 25
Tabaksteuergesetz müssen die Shisha-Bar-Betreiber "die Kleinverkaufspackungen
verschlossen halten und die Steuerzeichen an den Packungen unversehrt erhalten".
Außerdem dürfen sie den Tabak nicht portionsweise verkaufen. "So wie man keine
einzelne Zigarette in einem Kiosk oder Restaurant kaufen kann, darf man auch
grundsätzlich keinen losen Shishatabak in einer Bar verkaufen", erklärt
Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig, das für
Südniedersachsen zuständig ist. Stellt der Zoll fest, dass dies doch geschieht,
wird der Tabak sichergestellt. "Die süßlich duftenden Kisten, die Kollegen in
den letzten Tagen durch die Städte getragen haben, wurden nicht durch's
Martinssingen gefüllt", schmunzelt Zollamtmann Löhde. Die beschlagnahmte Menge
Tabak entspricht bis zu 26.000 Einzelportionen. Die Kontrollen erfolgten in
Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Insbesondere die Ordnungsämter, Feuerwehren
und Polizei - aber auch Schornsteinfeger - interessieren sich für diese Art der
Gastronomie, begleiten den Zoll und stellen immer wieder Verstöße fest. Zudem
prüft der Zoll, ob Hinweise auf Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung
vorliegen. Warum bei den Kontrollen oft vier bis zehn Beamte pro Gaststätte im
Einsatz waren, begründet Löhde so: "Die Vielzahl der möglichen Verstöße bedingt
die Vielzahl der Kontrolleure vor Ort. Je nach Größe und Milieu einer Bar,
können wir aber auch mal in Mannschaftsstärke anrücken".

Was im Regelfall dann mit dem Tabak passiert, erfahren Sie hier:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/4390573

Kontakt für Medienvertreter: Hauptzollamt Braunschweig Pressesprecher Andreas
Löhde Telefon: 0531/3809-452 (-0) Fax: 0531/3809-200 E-Mail:
Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de www.zoll.de



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http://www.pi-goe.polizei-nds.de

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