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Zoll kontrolliert Wach- und Sicherheitsgewerbe

Deutschlandweite Aktion gegen Schwarzarbeit

ID: 2249194

(ots) -
Augsburg/Schwaben Vergangenen Freitag kontrollierten insgesamt 93 Zollbeamte des
Hauptzollamts Augsburg im gesamten Bezirk Wach- und Sicherheitspersonal. Die
Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erfolgten im Rahmen einer
bundesweiten Schwerpunktkontrolle im Sicherheitsgewerbe.

Kurz vor dem Arbeitsbeginn der Sicherheitskräfte war der Zoll schon da. Vom FKS
Standort in Augsburg waren 36 Zöllnerinnen und Zöllner mit elf Fahrzeugen,
darunter zwei mobile Bürobusse, zu einer Sportveranstaltung gefahren. Während
der Rüstzeiten des Ordnerdienstes wurden die Sicherheitskräfte von sechs Teams
zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Im Fokus standen die Einhaltung
des Mindestlohnes, die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale
Ausländerbeschäftigung und Leistungsmissbrauch. Die sofort vor Ort
durchgeführten Abgleichungen der gemachten Angaben haben keine Auffälligkeiten
ergeben. Erst nach der Geschäftsunterlagenprüfung, die in den nächsten Tagen bei
den Arbeitgebern erfolgen wird, steht das endgültige Kontrollergebnis fest. Als
die Sportveranstaltung ihre Tore für das Publikum öffnete, war der Zoll schon
wieder weg. Doch die Arbeit der FKS war noch nicht beendet. Die nächsten
Einsätze erfolgten in kleineren Teams in der Partyzone von Augsburg. Auch hier
wurden Sicherheitskräfte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Im Bezirk des Hauptzollamts Augsburg, an den Standorten Ingolstadt, Kempten und
Lindau sowie in weiteren Städten waren am Freitag in den Nachtstunden Zollbeamte
im Einsatz. Hier wurde beispielsweise Sicherungspersonal, das aufgrund von
Baumaßnahmen an Bahnübergängen, bei der Bewachung von Asylunterkünften und bei
weiteren Großveranstaltungen eingesetzt war, geprüft. In acht Fällen müssen
zusätzliche Prüfungen, unter anderem bei den Arbeitgebern erfolgen, da sich zum




Beispiel Hinweise auf Arbeitsentgelte unter dem Mindestlohn ergeben haben.

Im Rahmen einer lokalen Schwerpunktprüfung wurden Ende Oktober über 200
Tankstellenshops in Schwaben und im nördlichen Oberbayern geprüft. Ziel der
Prüfung war die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns von 9,19 Euro je Stunde
(seit 01.01.2019). Besonderes Augenmerk wurde auf die Arbeitszeitaufzeichnungen
gelegt, die auch für alle geringfügig Beschäftigten verpflichtend sind. Nach
einer ersten Bilanz wurden sechs Strafverfahren wegen
Sozialversicherungsbeitragsdifferenzen eingeleitet. Insgesamt 21 Verstöße gegen
das Mindestlohngesetz wurden festgestellt und weitere 30 Sachverhalte, die noch
einer weiteren Aufklärung bedürfen.

Zusätzliche Informationen zu den Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und
des Zolls finden Sie unter www.zoll.de

Der Zoll bildet aus: www.talent-im-einsatz.de

Foto: Hauptzollamt Augsburg - Prüfung bei einer Sportveranstaltung



Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 18.11.2019 - 13:27 Uhr
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