Unfallflucht unter Alkohol
(ots) - (He.) Am 16.11.2019 um 17:40 Uhr erhält die Polizei Bad
Nenndorf die Information, dass es in Hohnhorst zu einer Verkehrsunfallflucht
gekommen ist. Am Unfallort angekommen wurde eine Beschädigte Steinmauer
festgestellt, an der Mauer konnte Farbe und Teile des Unfallfahrzeugs gesichert
werden. Bei der Unfallaufnahme wurde u.a. die Höhe der Unfallspuren notiert. Im
Rahmen der polizeilichen Fahndung stellte sich schnell heraus, dass es sich bei
dem Unfallfahrzeug um einen Ford handelte. Die eingesetzten Polizisten
ermittelten das Unfallfahrzeug auf der fortgesetzten Streifenfahrt. Das Fahrzeug
und der Fahrzeugführer wurden angetroffen, die Unfallspuren am Fahrzeug ließen
auf den Unfall in Hohnhorst schließen. Bei einer Atemalkoholprüfung stellte sich
heraus, dass der Fahrzeugführer (52 Jahre) mit 1,62 Promille mit seinem PKW
unterwegs war. Bei dem Unfall entstand ein Schaden von ca. 5000 Euro. Dem
Unfallverursacher droht jetzt ein Führerscheinentzug, zum einem wegen dem fahren
unter Alkoholeinfluss und wegen der begangen Unfallflucht. Hinweis der Polizei:
Eine Verkehrsunfallflucht ist keine Bagatelle, in der Regel wird die
Unfallflucht immer mit einem Führerscheinentzug geahndet, deshalb verständigen
Sie bei einem Unfall die Polizei.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bad Nenndorf
Kurhausstraße 4
31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723/94610
E-Mail: poststelle(at)pk-bad-nenndorf.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 18.11.2019 - 14:05 Uhr
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