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Herbst- und Wintergefahren im Straßenverkehr



Verhaltenshinweise der Polizei

ID: 2249931

(ots) - Das aktuelle Herbst- und Winterwetter mit Nebel und Laub auf
feuchten oder bereits winterglatten Straßen in den höheren Berglagen erhöhen für
alle Verkehrsteilnehmer die Gefahr unfreiwilliger Rutschpartien. Flächendeckende
oder auch nur punktuelle Glättestellen auf der Fahrbahn verlängern den Bremsweg
und erhören somit das Risiko eines Verkehrsunfalls. Ihre Polizeiinspektion in
Birkenfeld möchte Sie darauf hinweisen, dass bei Witterungsverhältnissen wie
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte die
Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dass Kraftfahrzeuge nur mit entsprechend
gekennzeichneten Winterreifen im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden
dürfen. Ausnahmen bestehen für bestimmte Fahrzeuge, z.B. einspurige
Kraftfahrzeuge (Motorräder) und Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine
Winterreifen verfügbar sind. Die Winterreifenpflicht ist nicht monatsgebunden
und bezieht sich lediglich auf die o.g. Witterungs- und Straßenverhältnisse. Sie
erkennen Winterreifen an dem speziellen Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit
Schneeflocke). Falls Sie noch ältere M+S Reifen besitzen, können Sie diese noch
bis 30.09.2024 verwenden. Damit Ihr Fahrzeug genügend "Grip" hat empfehlen
Automobilverbände ein Mindestprofil von 4mm. Bei einem Verstoß gegen die
Winterreifenpflicht sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 60,-Euro
zuzüglich 1 Punkt beim Kraftfahrbundesamt vor, kommt es sogar zu einem Unfall
droht ein Bußgeld von 120,-Euro und 1 Punkt beim Kraftfahrbundesamt. Wird ein
Fahrzeug mit Sommerreifen trotz Winterreifenpflicht in einen Unfall verwickelt,
sehen die meisten Versicherungen an dieser Stelle eine Mitschuld als gegeben und
sind im Allgemeinen nur zur teilweisen Haftung bereit.

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, Eiskratzer gehören in jedes Fahrzeug.
Wenn man diesen auch bei vereisten Scheiben verwendet und dabei nicht nur ein




"Guckloch" freikratzt, ist man auf der sicheren Seite und Sie werden keine
Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Wenn Windschutzscheibe und Seitenfenster
nicht eisfrei sind und die Sicht auf die Straße nur eingeschränkt möglich ist,
droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Wird dadurch ein Unfall verursacht, sind
neben den Unfallkosten 35 Euro Verwarngeld fällig. Selbst wenn der Fahrer
unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, kann er eine Teilschuld
zugesprochen bekommen, weil die Sicht auf die Straße eingeschränkt war und er
nicht schnell genug reagieren konnte.

Gerade in den Morgen- und Abendstunden ist zur Zeit die Gefahr von Wild auf der
Fahrbahn sehr hoch. Insbesondere bei Fahrstrecken mit dem Gefahrenzeichen
"Wildwechsel" raten wir zur Reduzierung der Geschwindigkeit und einer defensiven
Fahrweise, das "Fahren auf Sicht" ermöglicht Ihnen in den meisten Fällen das
rechtzeitige Abbremsen und Verhinderung einer Kollision mit Wildtieren.

Eine andere Begleiterscheinung des Wetters sind die sogenannten Eisplatten, die
sich bei dieser Witterung über Nacht auf den Dächern und Planen von Lkw,
Kastenwagen und Anhängern bilden. Diese werden zu gefährlichen Geschossen können
zu schweren Unfällen führen. Vor der Inbetriebnahme sollte man sich also
vergewissern, dass die Dächer der Fahrzeuge frei von Eis sind.

Die Beamten der PI Birkenfeld werden genau hinschauen und vereiste Scheiben,
mangelnde Beleuchtung oder nicht ordnungsgemäße Bereifung entsprechend ahnden
Die Polizeiinspektion Birkenfeld wünscht Ihnen dennoch eine gute und sichere
Fahrt durch die kalte und dunkle Jahreszeit.



Polizeiinspektion Birkenfeld
Wasserschiederstr.33
55765 Birkenfeld
Tel.: 06782/9910

www.pibirkenfeld(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.trier

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Datum: 19.11.2019 - 12:28 Uhr
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