Heidmühlen - Einbruch in Einfamilienhaus, die Polizei bittet um weitere Hinweise
(ots) - In der Straße Mühlenholz in Heidmühlen ist es bereits am
Freitag, den 15.11.2019, gegen 18:40 Uhr, zu einem Einbruch in ein
Einfamilienhaus gekommen, bei dem Bargeld im vierstelligen Bereich entwendet
wurde.
Kurz nach diesem Vorfall wurden zwei männliche Personen in der Nähe des Tatortes
gesehen, die auf dem Parkplatz am Friedhof ein Fahrzeug bestiegen und damit
zügig und ohne Licht davonfuhren.
Die beiden Männer können wie folgt beschrieben werden:
1. Person:
- zirka 30 Jahre alt
- sportlich gekleidet
- osteuropäisches Erscheinungsbild
2. Person:
- zirka 20 Jahre alt
- ungepflegte Kleidung
- osteuropäische Erscheinung
Die Unbekannten fuhren mit einem blauen Fahrzeug der Kompaktklasse davon, bei
dem es sich möglicherweise um einen Golf 6 oder Golf 7 gehandelt hat. Das
Kennzeichen des Fahrzeuges begann mit dem Buchstaben K.
Die Polizei bittet nun um Hinweise zur Tat und zu den beiden oben genannten
Personen. Hinweise nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 04101 / 2020
entgegen.
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Michael Franke
Telefon: 04551 / 8842020
E-Mail: OeA.BadSegeberg.PD(at)polizei.landsh.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4445106
OTS: Polizeidirektion Bad Segeberg
Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.11.2019 - 12:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2250705
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SE
Stadt:
Bad Segeberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Heidmühlen - Einbruch in Einfamilienhaus, die Polizei bittet um weitere Hinweise"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Bad Segeberg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).