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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht/ Bundespolizei überführt Fahrgemeinschaft

ID: 2251037

(ots) - Am Dienstagabend (19. November) haben Zollbeamte eine rumänische
Fahrerin mit zwei iranischen Staatsangehörigen auf der BAB 96 aufgegriffen.

Beamte des Zolls kontrollierten drei Insassen eines Pkw mit tschechischer
Zulassung. Die zwei Mitfahrer besaßen aber keine gültigen Dokumente für die
Einreise nach Deutschland. Zuständigkeitshalber übernahm die Lindauer
Bundespolizei daraufhin die weitere Bearbeitung des Falls.

Die ersten Ermittlungen der Bundespolizisten kamen zu folgendem Ergebnis: Die
30-jährige Rumänin, die in Italien arbeitet, bot ihre Fahrt aus der Lombardei
nach München auf einer Mitfahrplattform im Internet an. Das iranische Ehepaar,
welches in Italien studiert, nahm das Angebot für 50,- Euro an, um einen
Verwandten zu besuchen. Die beiden Studenten hatten gültige Reisepässe dabei,
jedoch waren ihre italienischen Aufenthaltstitel abgelaufen. Die vorgelegten
Verlängerungsanträge legitimierten entgegen ihrer Annahme jedoch nicht die
Einreise nach Deutschland. Den geplanten Kurzbesuch konnten die beiden Iraner
den Beamten aber nachprüfbar belegen.

Die Bundespolizisten zeigte die Fahrgemeinschaft aufgrund des Verdachtes des
Einschleusens von Ausländern beziehungsweise der unerlaubten Einreise und des
unerlaubten Aufenthaltes an. Alle Beteiligten konnten nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Das iranische Pärchen erhielt eine
befristete Ausreiseaufforderung.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Eicher Straße 3 | 87435 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.oea.controlling(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um




grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 90
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/4445531
OTS: Bundespolizeidirektion München

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Datum: 20.11.2019 - 16:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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