Unwissenheit schützt vor Strafe nicht/ Bundespolizei überführt Fahrgemeinschaft
(ots) - Am Dienstagabend (19. November) haben Zollbeamte eine rumänische
Fahrerin mit zwei iranischen Staatsangehörigen auf der BAB 96 aufgegriffen.
Beamte des Zolls kontrollierten drei Insassen eines Pkw mit tschechischer
Zulassung. Die zwei Mitfahrer besaßen aber keine gültigen Dokumente für die
Einreise nach Deutschland. Zuständigkeitshalber übernahm die Lindauer
Bundespolizei daraufhin die weitere Bearbeitung des Falls.
Die ersten Ermittlungen der Bundespolizisten kamen zu folgendem Ergebnis: Die
30-jährige Rumänin, die in Italien arbeitet, bot ihre Fahrt aus der Lombardei
nach München auf einer Mitfahrplattform im Internet an. Das iranische Ehepaar,
welches in Italien studiert, nahm das Angebot für 50,- Euro an, um einen
Verwandten zu besuchen. Die beiden Studenten hatten gültige Reisepässe dabei,
jedoch waren ihre italienischen Aufenthaltstitel abgelaufen. Die vorgelegten
Verlängerungsanträge legitimierten entgegen ihrer Annahme jedoch nicht die
Einreise nach Deutschland. Den geplanten Kurzbesuch konnten die beiden Iraner
den Beamten aber nachprüfbar belegen.
Die Bundespolizisten zeigte die Fahrgemeinschaft aufgrund des Verdachtes des
Einschleusens von Ausländern beziehungsweise der unerlaubten Einreise und des
unerlaubten Aufenthaltes an. Alle Beteiligten konnten nach Abschluss der
polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Das iranische Pärchen erhielt eine
befristete Ausreiseaufforderung.
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Sabine Dittmann
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Datum: 20.11.2019 - 16:28 Uhr
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