++Trunkenheit im Straßenverkehr++
(ots) - Trunkenheit im Straßenverkehr In der Nacht von Samstag auf
Sonntag kam es im Oldenburger Stadtgebiet zu zwei Trunkenheitsfahrten. Nach
Zeugenhinweise konnte am Damm ein Fahrzeugführer kontrolliert werden. Dieser war
durch seine unsichere Fahrweise mehreren Verkehrsteilnehmern aufgefallen. Ein
Alcotest ergab eine Atemalkoholkonzentrattion von 2,60 Promille. Eine
Blutentnahme wurde angeordnet und der Führerschein wurde sichergestellt,
außerdem wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Da
der Fahrer die eingesetzten Beamten zusätzlich noch beleidigte wurde eine
gesonderte Strafanzeige wegen Beleidigung gefertigt. Ferner wurde gegen den
Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da er gegenüber
den Beamten seine Personalien verweigerte.
Zu einer weiteren Trunkenheitsfahrt kam es dann auf der Ofener Straße. Hier war
ein Fahrzeugführer durch seine unsichere Fahrweise den Beamten aufgefallen. Ein
durchgeführter Alcotest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,82 Promille.
Auch bei diesem Fahrzeugführer wurde eine Blutentnahme angeordnet und
durchgeführt. Der Führerschein konnte nicht einbehalten werden, da dieser nicht
mitgeführt wurde. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde
eingeleitet.
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Datum: 24.11.2019 - 10:12 Uhr
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