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Strafanzeige und Fußmarsch nach Verkehrskontrolle

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(ots) - Nach einem Einbruch fahndende Polizisten hielten
Samstagnacht einen Pkw an. Zwar konnten die Insassen als Täter ausgeschlossen
werden - dennoch endete die Kontrolle für den Fahrer mit einer Strafanzeige mehr
und zunächst einem Auto weniger.

Es war um 03.05 Uhr, als die Polizisten den Renault auf der
Adolf-Borchhaus-Straße anhielten. Der 22-jährige Fahrer konnte weder einen
Führerschein noch Papiere zu dem Fahrzeug vorweisen. Er behauptete zwar, dass
der Führerschein zu Hause liege, die Beamten aber ermittelten, dass er nicht
über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt.

Die Überprüfung der Kennzeichen ergab, dass sie nach Diebstahl durch die Polizei
Heinsberg zur Fahndung ausgeschrieben worden waren.

Zu dem Renault selber befragt gab er an, dass er ihn käuflich erworben habe. Als
die Polizisten ihn jedoch überprüften stellte sich heraus, dass er außer Betrieb
gesetzt. Da der Verdacht im Raum stand, dass auch der Pkw gestohlen ist,
stellten die Beamten selbigen bis zur endgültigen Klärung der Besitzverhältnisse
sicher.

Den 22-Jährigen erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Verdachts folgender
Straftaten: Diebstahl von Kraftwagen, Diebstahl an Kraftfahrzeugen, Straftat
nach das Pflichtversicherungsgesetz, Straftat gegen das
Kraftfahrzeugsteuergesetz und Urkundenfälschung. (cw)

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Datum: 25.11.2019 - 09:12 Uhr
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